Amt 24

Studieren mit Beeinträchtigung

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Fernstudium
Studienförderung
Hilfen zum Besuch einer Hochschule

Wenn Menschen mit einer Behinderung ein Studium beginnen möchten, stehen sie häufig vor der Frage, inwieweit die gewählte Hochschule eine behindertengerechte Ausstattung aufweist und in welcher Form Hilfen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich darf allerdings kein Studienbewerber oder Studierender aufgrund seiner Behinderung von einem Studium an der Hochschule seiner Wahl ausgeschlossen sein.

Behinderte Menschen, die studieren möchten, können sich an die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks wenden. In den regionalen Studienzentren tätige Studienberater kennen die besonderen Probleme behinderter Studierender und helfen bei der Auswahl eines Studienplatzes, der den individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Tipp: Die Broschüre "Studium und Behinderung" enthält zahlreiche Informationen, beispielsweise zu Studienplatzzuweisung, Studienbedingungen, Studienfinanzierung, Krankenversicherung, Hilfen bei Prüfungen und behindertengerechten Studentenwohnheimen:

Zudem bieten die Studentenwerke sächsischer Universitäten und Hochschulen psychologische Beratung, Rechtsberatung, kulturelle Veranstaltungen, Studentenhäuser und vieles mehr. Informieren Sie sich vor Ort über die Angebote am Standort Ihrer Hochschule.

Fernstudium

Für behinderte Menschen können Fernstudien besonders geeignet sein. Denn hier werden Lernzeit, Lernort und Lerngeschwindigkeit weitgehend von den Studierenden selbst bestimmt. 

Über den Deutschen Bildungsserver finden Sie geeignete Angebote.

Studienförderung

BAföG

Wie andere Auszubildende können behinderte Menschen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Studium gefördert werden (ebenso für eine schulische Ausbildung und einen Meisterlehrgang). 

Bei einem Studium wird eine Ausbildungsförderung gewährt, die über die Förderungshöchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit geleistet wird, auch wenn die Förderungshöchstdauer infolge einer Behinderung überschritten worden ist. Nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer aufgrund einer Behinderung wird die Ausbildungsförderung in voller Höhe als Zuschuss gewährt.

Stiftungen

  • Dr. Willy Rebelein Stiftung
    Bauvereinstraße 10–12

    90489 Nürnberg
    Tel.: +49 911 58074-0

    Fax.: +49 911 58074-10
  • Paul und Charlotte Kniese-Stiftung
    Hardenbergplatz 2

    10623 Berlin
    Tel.: +49 30 7959230

    Fax.: +49 30 7968600

Die Kniese-Stiftung arbeitet ausschließlich im Bereich der Blindenfürsorge.

Hilfen zum Besuch einer Hochschule

Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen auch die Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule. Dabei dienen die Leistungen der Eingliederungshilfe dazu, der oder dem Studierenden die aus der jeweiligen Behinderung entstehenden Nachteile auszugleichen beziehungsweise die behinderungsbedingt erforderlichen Hilfen zur Verfügung zu stellen. Zuständig ist im Freistaat Sachsen der Kommunale Sozialverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe:

Die Sicherung des Lebensunterhalts während des Studiums ist nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen, insbesondere hinsichtlich des BAföG.

Lesen Sie auch

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 09.08.2019