Amt 24

Vermittlerregister

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig. Möchten Sie auf diesem Gebiet tätig sein, müssen Sie zudem in das Vermittlerregister eingetragen sein.

Details:

  • Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
  • Eintragung im Vermittlerregister ändern
  • Einsicht in das Vermittlerregister
  • Erlaubnis für Versicherungsvermittler beantragen
    Amt24-Leistungen

Lesen Sie auch

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei. 08.03.2019