Stadtplanung

Städtebauliches Bund-Länder-Programm "Kleine Städte und Gemeinden" (KSP)

Filmische Vorstellung „Falkenstein im städtebaulichen Bund-Länder-Programm "Kleine Städte und Gemeinden" (KSP)“

Im Jahr 2021 begingen Bund und Länder gemeinsam das Jubiläum „50 Jahre Städtebauförderung“. Die Städtebauförderung unterstützt seit 1971 die Kommunen bei ihren städtebaulichen Anpassungs- und Erneuerungsprozessen. Seit 1991 profitieren auch die sächsischen Kommunen von dieser Bund-Länder-Förderung. Der Erfolg in Sachsen ist für jeden sichtbar. In den vergangenen 30 Jahren wandelten sich Städte und Gemeinden auch dank der Städtebauförderung in lebenswerte und attraktive Wohn- und Lebensräume.  Auch wenn sich die Programmatik über die Jahre verändert und immer wieder an gesellschaftliche Bedarfe angepasst hat, geblieben ist ein Instrument, das Städten und Gemeinden zuverlässig hilft, ihre städtebaulichen Herausforderungen zu lösen.

Zum Jubiläum der 30-jährigen Städtebauförderung wurden am 6. Oktober 2021 in Neustadt/Sachsen, im Rahmen der Jubiläums-Veranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, durch Herrn Staatssekretär Dr. Frank Pfeil verschieden Städte und Gemeinden mit ihren städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Umsetzung der KSP Programme filmisch vorgestellt. Den Beitrag „Falkenstein im städtebaulichen Bund-Länder-Programm "Kleine Städte und Gemeinden" (KSP)“ haben wir hier verlinkt.



INSEK 2035+

Erste Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (InSEK 2035+) der Stadt Falkenstein/Vogtl.

Für die Stadt Falkenstein/Vogtl. wurde im Jahr 2009 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet, was nun fortgeschrieben worden ist. Dazu wurde in der vorliegenden Fortschreibung die Ausgangssituation in den Handlungsfeldern Städtebau, Wohnen, Wirtschaft und Tourismus, Verkehr und technische Infrastruktur, Umwelt und Klimaschutz, Kultur und Sport, Bildung und Erziehung sowie Soziales und Daseinsvorsorge detailliert betrachtet und analysiert. Zudem wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Aufbauend auf die Analyse und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden Maßnahmen, die zu einem lebenswerten Falkenstein/Vogtl. beitragen, herausgearbeitet.

Die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes ist vor allem als interaktiver Prozess zu verstehen. Es ist in der hier vorliegenden Form nicht als abgeschlossen zu betrachten. Vielmehr bedarf es einer ständigen Beobachtung der Entwicklung und einer permanenten Fortschreibung und Anpassung an den Entwicklungsverlauf. Die Stadtentwicklung definiert eine gemeinsame Strategie für alle Bereiche und strebt dabei eine Koordination öffentlicher und privater Maßnahmen an.

Das hier vorliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde gemäß der Arbeitshilfe des SMI zur Erstellung und Fortschreibung städtebaulicher Entwicklungskonzepte erarbeitet. Bei der Erarbeitung fanden regelmäßige Abstimmungen und Gesprächsrunden der Stadt Falkenstein/Vogtl. und der Westsächsischen Gesellschaft für Stadterneuerung mbH statt.

Hier steht das INSEK 2035+ zum Downloadzur Verfügung.


GIHK (EFRE 2021-2027)

Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept (GIHK) zur Aufnahme in das Förderprogramm durch den Europäischen Fonds zur Regionalen Entwicklung (EFRE 2021-2027) für die Stadt Falkenstein/Vogtl. 

Die große Bedeutung der Innenstadt und damit des EFRE-Gebietes für alle Aspekte der Stadtentwicklung zieht sich wie ein roter Faden durch die Anstrengungen in der Städtebauförderung der letzten zwölf Jahre. Die nachhaltige Stabilisierung der historisch, ausgesprochen wertvollen, homogenen gründerzeitlichen Quartiere war und bleibt das Ziel der Stadt Falkenstein/Vogtl. Nicht zuletzt leben in dem geplanten EFRE-Gebiet etwa 48 % der gesamtstädtischen Bevölkerung. 

Die Stadt ist sich der großen Herausforderung bewusst, die durch die rückläufige demografische Entwicklung mit einem Rückbaubedarf im Bereich Wohnen entsteht. Dieser Rückbaubedarf steht dem Ziel des Erhalts und der Stärkung des urbanen Stadtkerns gegenüber. Die Kommune sieht dennoch die Hauptaufgabe der nachhaltigen Stadtentwicklung in der Fortsetzung der Konzentration auf den Stadtkern, dessen weitere Sanierung und Aufwertung. Dazu gehören die Verkehrsberuhigung sowie die Grüngestaltung und Grünvernetzung auch unter stadtklimatischen Aspekten.

Mit der Konzentration auf den Stadtkern werden die Anstrengungen gebündelt, dadurch effizienter und nachhaltiger. Ziel der Förderung ist, das Gebiet so zu stärken, dass es seine für die Gesamtstadt strukturell charakteristische Wohn- und Versorgungsfunktion erfüllen kann. 

Hier steht das GIHK (EFRE 2021-2027) zum Download zur Verfügung.


Wohngebiet "Am Stadtpark":

Anfragen u. Auskünfte:
UTR Umwelt-, Tiefbau- und Recycling GmbH
Hauptstraße 1
08606 Bösenbrunn
Telefon 037421 / 4670 
E-Mail: info(at)utr-schoenbrunn.de


Gemeinsamer Flächennutzungsplan des Mittelzentralen Städteverbundes "Göltzschtal"

2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ - Planstand 03/2022

Der Städteverbund Göltzschtal umfasst die Städte Auerbach/Vogtl., Falkenstein/Vogtl. und Rodewisch sowie die Gemeinde Ellefeld. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in Folge der normativen Festlegung als Mittelzentraler Städteverbund. Eine Ausweisung als solcher ist sowohl im rechtskräftigen Regionalplan Südwestsachsen sowie im Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz enthalten. Aufgrund dieser raumordnerischen Einstufung ist für den Städtebund ein gemeinsamer Flächennutzungsplan erarbeitet worden, der aus dem Gesamtplan und den Teilplänen Stadt Auerbach/Vogtl., Gemeinde Ellefeld, Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein/Vogtl. sowie Stadt Rodewisch, jeweils mit Erläuterungsbericht, besteht.

Ende 2018 bzw. Anfang 2019 fassten die Stadtparlamente des Städteverbundes sowie der Gemeinschaftsausschuss der VG-Falkenstein die Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal. Das Büro für Städtebau GmbH wurde mit Erstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt. Die 2. Änderung wird im vollständigen Planverfahren geführt und beinhaltet alle verfahrensrelevanten gemeindebezogenen Einzeländerungen.

 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des MZSV „Göltzschtal“
– Planstand 03/2022: