Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Falkenstein/Vogtl. ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Webseite: https://stadt-falkenstein.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
b) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
b) Unverhältnismäßige Belastung
- PDF-Dokumente
- Videos & 360°-Darstellungen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.03.2021 erstellt und zuletzt geprüft.
Die Erstellung der Erklärung beruht gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über unseren E-Mail Kontakt können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Durchsetzungsverfahren
Zur Kontrolle und Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden im Bund und den 16 Bundesländern je eine Stelle eingerichtet. Für das Land Sachsen ist das dzb lesen als Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik beauftragt. Es soll die Einhaltung stichprobenartig überprüfen und die öffentlichen Stellen in Sachen barrierefreie Gestaltung beraten.
Link zur Webseite der Überwachungsstelle: https://www.dzblesen.de/bfit-sachsen