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Pflegefall! Was nun?

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Was muss ich tun, wenn der Pflegefall eintritt?

  • Kontakt zu den Pflegekassen oder der privaten Krankenkasse des zu Pflegenden aufnehmen
  • Antrag bei der Pflegekasse auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit einreichen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten zu erstellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MDK kommt zu Ihnen.
  • Begutachtung durch den MDK vorbereiten (gegebenenfalls Pflegetagebuch führen). Spätestens hier sollte der Hausarzt einbezogen werden.
  • Entscheidung über die Pflegeform (ambulant oder stationär) treffen. In dieser Phase müssen Sie klären, wie die Pflege sichergestellt wird. In Frage kommt:
    • Pflege durch Angehörige
    • Pflege durch Pflegedienst (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen)
    • Unterbringung in einem Pflegeheim
  • Klärung der Kostenfrage: Wer zahlt was? Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Eigene Einkünfte und Vermögen sowie Unterhaltsleistungen von Angehörigen müssen eventuell eingesetzt werden. Gegebenenfalls zahlt auch die Sozialhilfe.
  • Vertretung der Pflege klären: Wer springt ein, wenn die häusliche Pflege wegen Urlaub oder Krankheit nicht erbracht werden kann?

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Portal "Pflegenetz Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.03.2021