Amt 24

Bestattungspflicht, verantwortliche Angehörige

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In Deutschland besteht Bestattungspflicht, zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattfinden und eine Anzeige beim Standesamt erfolgen muss.

Die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen beziehungsweise die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, für die Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Beförderung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) zu sorgen.

Verantwortlich sind dafür in gesetzlich festgelegter Reihenfolge:

  • Ehepartnerin / Ehepartner oder Lebenspartnerin / Lebenspartner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die volljährigen Geschwister
  • Partnerin / Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • sonstige Sorgeberechtigte
  • die Großeltern
  • die volljährigen Enkelkinder
  • sonstige Verwandte bis zum 3. Grade

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Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 20.03.2023