Gesundheitsschäden – Entschädigung und Hilfe
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers einzustehen hat, für den besteht das Recht auf Heil- und Krankenbehandlung sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Dies gilt auch für die Hinterbliebenen eines Beschädigten.
- Versorgung von Kriegsopfern
- Versorgung von Gewaltopfern
- Versorgung von Soldaten
- Versorgung von Zivildienstleistenden
- Versorgung von Impfgeschädigte
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.07.2020