Gesundheitsschäden – Entschädigung und Hilfe
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Wer – z. B. als Opfer einer Gewalttat – einen Gesundheitsschaden erleidet, kann in Deutschland auf die Solidarität der staatlichen Gemeinschaft vertrauen. Betroffene haben ein Recht auf Krankenbehandlung sowie – in schweren Fällen – auch auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Dies gilt auch für die Hinterbliebenen eines Beschädigten.
- Versorgung Betroffener von Gewalttaten
- Versorgung von Impfgeschädigten
- Versorgung von Soldatinnen und Soldaten
- Versorgung von Kriegsgeschädigten
- Versorgung von Zivildienstgeschädigten
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 17.01.2024