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Informationen für Einwanderer: Einreise, Aufenthalt, Arbeit

Die Einreisebedingungen für Bürger* der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterscheiden sich von denen für Bürger aus Drittstaaten, also Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Für Unionsbürger wie auch für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (außer den EU-Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein) gilt die Reise- und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Schweizer Staatsangehörige sind Unionsbürgern aufgrund eines Abkommens zwischen der EG und der Schweiz über die Freizügigkeit weitgehend gleichgestellt.

Für qualifizierte ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten (Arbeitssuchende, Hochqualifizierte, Forscher, Selbstständige, Promovierende, Absolventen deutscher Hochschulen, Studierende in einem dualen Studiengang), die einen Aufenthalt in der Landeshauptstadt Dresden, der Stadt Chemnitz, der Stadt Leipzig oder im Landkreis Mittelsachsen planen, gibt es das Projekt AKZESS. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, mit dem ein schnellerer Zugang ausländischer Fachkräfte zum sächsischen Arbeitsmarkt erreicht werden soll. Garantiert ist eine Entscheidung über den Aufenthaltstitel innerhalb von vier Wochen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 11.04.2024