Amt 24

Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

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Behinderungen sollen und müssen so früh wie möglich erkannt und entsprechende Behandlungsmöglichkeiten schnellstmöglich eingeleitet werden. Je eher eine verlässliche Diagnose vorliegt und je frühzeitiger eine fundierte Förderung beginnt, desto größer sind die Chancen, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten.

Vorsorge (auch Prophylaxe oder Prävention genannt) und Früherkennung sind wichtige Maßnahmen, um Krankheiten vorzubeugen und zu vermeiden beziehungsweise um zu erkennen, dass eine Behinderung droht oder bereits eingetreten ist.

Begleitung und Vorsorge während der Schwangerschaft

Werdende Mütter können schon während der Schwangerschaft sowohl die Begleitung und Beratung durch Hebamme und Arzt, als auch Vorsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen. Das dient der Gesunderhaltung und ermöglicht es, eventuelle Risiken schon im Vorfeld zu erkennen und zu behandeln.

Vorsorge und Früherkennung bei Säuglingen und Kindern

Für Säuglinge und Kinder werden eine Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen angeboten. Beispielsweise das sogenannte Neugeborenen-Screening und die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 für Kinder und Jugendliche.

Wird bei Säuglingen und Kleinkindern eine Störung der Gesundheit oder der Entwicklung festgestellt oder droht eine solche Störung, kann das Kind Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung erhalten.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 05.05.2022