Amt 24

Reisen von Minderjährigen ohne Eltern

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Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern oder eines Elternteils ins Ausland reisen möchten, ist zusätzlich zu den Reisedokumenten eine formlose Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert. Auch wenn Ihr Kind mit anderen Erwachsenen ins Ausland reist, sollten Sie ihm eine solche Erklärung mitgeben. Denken Sie bei einer etwaigen Namensabweichung daran, Ihrem Kind darüber hinaus eine Kopie seiner Geburtsurkunde sowie einer Kopie Ihrer Ausweisdatenseite auszuhändigen, damit bei ausländischen Behörden keine Zweifel an der Wirksamkeit der Einverständniserklärung entstehen.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Reise bei der Auslandsvertretung Ihres Urlaubslandes, ob eine solche Einverständniserklärung in Ihrem Fall ausreicht. Diese sollte auch immer in die Landessprache des Urlaubslandes übersetzt werden.

Achtung! Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind und ein Elternteil alleine mit dem Kind ins Ausland reisen möchte, sollte der andere Elternteil daher ebenfalls eine solche Einverständniserklärung abgeben. Das macht es für die Grenzbehörden einfacher, normale Reisen mit dem Kind von versuchten Kindesentziehungen zu unterscheiden.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023