Amt 24

Wechsel von Studiengang und Studienort

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Fassen Sie einen Wechsel der Fachrichtung oder des Studienortes ins Auge? Das ist nicht in jedem Fall möglich. So könnte etwa die Zulassung für den gewählten Studiengang beschränkt sein. Sollten Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen, insbesondere wenn Sie Ihren Studienplatz über die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, können Sie den Studienort nicht ohne Weiteres wechseln.

Prüfen Sie auch, inwieweit Ihre schon erbrachten Leistungen für den neuen Studiengang oder an der neuen Hochschule anerkannt werden (Prüfungsleistungen, Scheine, Praktika).

Studienberatung

Nehmen Sie die Studienfachberatung an Ihrem gewünschten neuen Fachbereich in Anspruch. Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin ist die Leitung des neuen Fachbereichs. Wenn Sie nach dem zweiten Semester einen Studienfachwechsel planen, sollten Sie eine studienfachliche Beratung wahrnehmen.

Für eine Zulassung zum entsprechenden Fachsemester müssen Sie sich frühzeitig bewerben. Über einzuhaltende Fristen informiert Sie die zuständige Hochschule.

Tausch des Studienplatzes

Ein Studienplatz-Tausch ist nur mit Einwilligung der Hochschule möglich.

Nach einem geeigneten Tauschpartner oder einer Tauschpartnerin können Sie in dem folgenden Online-Angebot suchen:

BAföG-Anspruch bei Studienfach-Wechsel

Beachten Sie, dass ein Studienwechsel Ihren BAföG-Anspruch gefährden kann. Wenn Sie die Förderung erhalten, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Amt für Ausbildungsförderung ("BAföG-Amt") bei Ihrem zuständigen Studentenwerk in Verbindung setzen.

Bei diesem erhalten Sie auch weitere Informationen über die Auswirkungen eines Wechsels von Studiengang oder Studienort.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 04.04.2023