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Verkehrsregeln für Radfahrer

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Radwege

Alle Fahrzeuge dürfen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Daher müssen Radfahrer Radwege nur dann benutzen, wenn diese durch die Verkehrszeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (getrennter Geh- und Radweg) gekennzeichnet sind.

Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist

Kinder

Kinder unter neun Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder unter neun Jahren diesen ebenfalls benutzen.

Kinder im Alter von neun oder zehn Jahren dürfen wahlweise Rad- oder Gehwege befahren.

Kinder ab elf Jahren und Erwachsene dürfen auf dem Gehweg nur fahren, wenn er durch ein Schild für Fußgänger und Radler gemeinsam freigegeben ist (Zeichen 240). Auf gemeinsamen Wegen müssen Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen und gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn sie dort Kinder unter neun Jahren begleiten. Die Aufsichtsperson darf auch neben den Kindern herfahren.

Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen Kinder vom Rad absteigen.

Alkohol

Trunkenheit beim Fahrradfahren kann

  • ab 0,3 Promille bestraft werden, wenn es zu einem Unfall kommt oder Ausfallerscheinungen auftreten und
  • zum Führerscheinentzug führen.

Wird ein betrunkener Radfahrer auffällig, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Beträgt der gemessene Blutalkoholwert mehr als 1,6 Promille, muss die Fahrerlaubnisbehörde sogar eine MPU anordnen. Vom Ergebnis dieser Untersuchung hängt es ab, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Sonstiges

  • Radfahrer dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen und auch nicht freihändig fahren. Außerdem dürfen sie die Füße nur dann von den Pedalen nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
  • Auf Fußgänger muss stets besondere Rücksicht genommen werden.
  • Telefonieren ist während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 05.08.2022