Amt 24

Beziehungskrise, Trennung, Scheidung

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Sie wollen Ihre Paarbeziehung überdenken und erwägen, neue Wege zu gehen? Sie suchen einen Experten*, der Sie dabei unterstützt, sich über die Perspektive Ihrer Beziehung klar zu werden? 

Zu einer gelebten Partnerschaft gehören auch Meinungsverschiedenheiten und Konflikte – entscheidend ist, wie Sie als Partner damit umgehen. Eine Ehe- und Partnerschaftsberatung vermag bei der Suche nach einer Lösung zu begleiten und zu unterstützen. Das kann Ihnen helfen, eine neue gemeinsame Basis zu finden.

Beratungsangebote öffentlicher und freier Träger

Hilfe und Unterstützung für Ihre Partnerschaft und Ihre Familie finden Sie bei den Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstellen, den Erziehungsberatungsstellen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und darüber hinaus bei privaten Trägern. Erfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zur allgemeinen Lebensplanung, der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und dem Umgang mit Konflikten zur Seite. 

Als Erziehungsberechtigter von minderjährigen Kindern oder Jugendlichen können Sie eine Erziehungsberatung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wahrnehmen. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben Sie zudem Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft. Eine solche Beratung kann helfen, ein besseres Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Im Falle von Trennung und Scheidung können Sie Hilfe und Beratung des Jugendamtes oder eines freien Trägers der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, um die Auswirkungen auf Kinder angemessen einzuschätzen und gemeinsam mit dem anderen Elternteil ein einvernehmliches Konzept zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entwickeln.

Das Jugendamt informiert Sie über die regionalen Angebote. Darüber hinaus können Sie auch online nach einer Beratungsstelle suchen:

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Neben der Einzel- und Paarberatung in einer Beratungsstelle kann eine individuelle Begleitung im Rahmen einer Paar- oder Familientherapie bei einem niedergelassenen Therapeuten erfolgen. Die Kosten für eine solche Therapie müssen die Partner in der Regel selbst tragen.

Rechtsberatung

Kommt es trotz allem zur Trennung und zu einer späteren Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Lebenspartnerschaft, so sollten sich beide Partner juristisch beraten lassen.

Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise über die Anwaltssuche der jeweiligen Rechtsanwaltskammer:

Wer kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen hat, kann sich beim Amtsgericht oder bei Beratungsstellen über eine kostenlose Rechtsberatung und über Verfahrenskostenhilfe informieren.

Mediation, einvernehmliche Streitbeilegung

Ehepaare und Lebenspartner, die sich trennen wollen, können durch Mediation den Trennungsprozess bewältigen.

Dies kann ihnen eine gerichtliche Entscheidung zwar nicht völlig ersparen, doch sollte es Ihnen auf dem Weg der Schlichtung besser gelingen, Probleme in der Trennungsphase zu überwinden und einen Konsens im gerichtlichen Scheidungsverfahren zu finden. 

"Mediation" heißt Vermittlung. Mit dem Verfahren lassen sich Konflikte einvernehmlich bewältigen. Die Partner entwickeln mit Unterstützung eines Mediators eine selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösung. Dabei werden weitestgehend die Interessen und Bedürfnisse der Parteien einbezogen, die hinter einem Konflikt wirken.

Als Mediatoren sind zum Teil Rechtsanwälte tätig. Einige Familien- und Erziehungsberatungsstellen bieten ebenfalls Mediation in Scheidungs- und Trennungsfragen an. Sofern sich das Paar bereits in einem gerichtlichen Verfahren befindet, kann das Gericht das Paar, alternativ zu einem Vorschlag zur Durchführung einer außergerichtlichen Mediation, für den Versuch einer gütlichen Einigung auch vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann dabei alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Vor allem, wenn es um das Wohl von Kindern geht, sollten Eltern im Trennungsprozess die Inanspruchnahme einer Mediation oder einer güte-richterlichen Streitbelegung ernsthaft erwägen.

Beim sogenannten Scheidungsmanagement handelt es sich nicht um ein familiengerichtliches Verfahren und in der Regel auch nicht um Mediation, sondern um von Anwältinnen oder Anwälten angebotene Methoden, durch außergerichtliche Absprachen eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Und die Kinder?

Für Kinder kann eine Trennung der Eltern weniger belastend sein, als ein Leben im Spannungsfeld des elterlichen Dauerkonflikts. Dennoch: Eine Trennung der Eltern bedeutet für Kinder eine grundlegende Erschütterung ihres Daseins. Ihr Wohl muss berücksichtigt werden – bei der Entscheidung, ob sie bei der Mutter oder dem Vater aufwachsen und bei den Vereinbarungen, die zur elterlichen Sorge, zu Umgang und Unterhalt in ihrem Interesse zu treffen sind.

Zudem sind bestimmte Kindschaftssachen (zum Beispiel die den Aufenthalt des Kindes oder das Umgangsrecht betreffen) von den Familiengerichten vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Das Gericht soll außerdem in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Freigabevermerk

Sächsische Staatsministerium der Justiz. 11.04.2022