Amt 24

Mutterpass

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Jede Schwangere in Deutschland erhält bei der ersten Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung ihren eigenen Mutterpass.

In dieses Untersuchungsheft trägt der Frauenarzt oder die Frauenärztin alle im Verlauf der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett festgestellten Daten und Befunde ein. Sie sollten den Mutterpass auch immer bei sich haben und zu den Vorsorgeuntersuchungen mitbringen. Im Notfall (zum Beispiel bei einer Frühgeburt) gibt er schnell und übersichtlich Auskunft.

Die Kosten für die Untersuchungen im Rahmen der Schwangeren-Vorsorge werden von den Krankenkassen bezahlt.

Hinweis: Wenn Sie nicht krankenversichert sind, können Sie einen Anspruch auf Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben. Der Umfang der Leistungen entspricht denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Schwangere Frauen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, haben Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020