Amt 24

Studienabschlüsse und Hochschulgrade

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Das Studium wird in der Regel mit einer Hochschulprüfung, einer kirchlichen oder staatlichen Prüfung abgeschlossen. Aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung wird den Absolventen* sodann ein akademischer Grad verliehen.

Die Abschlüsse nach einer bestandenen kirchlichen oder staatlichen Prüfung sind im kirchlichen oder staatlichen Recht gesondert geregelt.

Den Absolventen der Berufsakademie Sachsen wird die staatliche Abschlussbezeichnung "Diplom (BA)" oder "Bachelor (BA)" verliehen.

Hochschulgrade
  • Bachelor / Bakkalaureus (zum Beispiel Bachelor of Arts, Bachelor of Science)
  • Master (zum Beispiel Master of Arts, Master of Science)
  • Diplom mit Angabe der Fachrichtung oder Berufsbezeichnung
  • Diplom (FH)
  • Magister (zum Beispiel Legum, Artium, Scientiarum)

Geltung und Anerkennung von Hochschulabschlüssen aus dem Ausland und der ehemaligen DDR

Für die Führung von im Ausland erworbenen akademischen Graden bedarf es im Freistaat Sachsen keiner individuellen Genehmigung. Es gilt die gesetzliche Allgemeingenehmigung. Inhaber ausländischer Grade tragen selbst die Verantwortung dafür, dass sie befugt sind, den Grad zu führen.

Sie haben dabei die Regelungen des § 44 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) zu beachten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Eine Umwandlung in einen deutschen Grad findet nicht statt.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt es nur bei Berechtigten gemäß § 10 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) für Spätaussiedler, deren Ehepartner und Abkömmlinge. Diese können eine Umwandlung ihres im Ausland erworbenen Hochschulgrades in einen entsprechenden deutschen Hochschulgrad beantragen.

In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Auf Antrag kann festgestellt werden, ob Fach-, Ingenieur- und Hochschulabschlüsse der DDR, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen erworben wurden, Abschlüssen gleichwertig sind, die vor dem 03.10.1990 an westdeutschen Bildungseinrichtungen erworben wurden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 04.04.2023