Amt 24

Leistungen der Krankenkassen

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Die Leistungen der Krankenkassen umfassen Sach- und Geldleistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Dazu zählen:

  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Hilfs- und Heilmitteln
  • stationäre Krankenhausbehandlungen
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
  • medizinische Rehabilitation

Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass sie notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Gewünschte, aber nicht notwendige Leistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Hinweis: Die Krankenkassen übernehmen jedoch nicht sämtliche der notwendigen Behandlungskosten. Zu nahezu allen Leistungen müssen Zuzahlungen bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze geleistet werden.

Für manche Leistungen zahlen die Krankenkassen auch nur einen festen Zuschuss, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Dies betrifft besonders den zahnmedizinischen Bereich, aber auch Rehabilitationsmaßnahmen. Allerdings trägt nicht nur die Krankenkasse Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Arbeitsunfällen zum Beispiel deckt diese die Unfallversicherung.

Seit der Gesundheitsreform 2004 bieten Krankenkassen auch Bonusprogramme an. Ziel ist es, eine gesundheitsbewusste Lebensweise der Versicherten zu fördern. Sie können Bonuspunkte sammeln, indem Sie beispielsweise an von den Krankenkassen angebotenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen, Kursen oder Vorträgen teilnehmen. Diese Bonuspunkte können am Ende des Kalenderjahres gegen Sach- oder Geldleistungen (zum Beispiel erhöhte Zuschüsse für Zahnbehandlungen) eingetauscht werden.

Daneben können die Krankenkassen seit 01.04.2007 auch so genannte Wahltarife anbieten. Hierzu gehören beispielsweise die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen, Wahl von Kostenerstattung oder Selbstbehalttarife.

Detaillierte Informationen zu den angebotenen Bonusprogrammen und Wahltarifen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Auch bei einer Erkrankung im Ausland gibt es bestimmte Dinge, die Sie wissen und beachten sollten.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020