Finanzielle Förderungen für Bauherren
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Der Bund und der Freistaat Sachsen bieten für bestimmte Bauvorhaben Förderprogramme an, aus denen Sie Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen erhalten können, wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen.
Denkmalschutz
Mit der Denkmalförderung werden Eigentümer* und Besitzer von Kulturdenkmalen bei der Erfüllung ihrer besonderen Pflichten unterstützt. Dazu gehören unter anderem die Sicherung und die Pflege des Denkmals sowie die denkmalgerechte Erhaltung – auch bei Baumaßnahmen.
Rechtsgrundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Landesprogramm Denkmalpflege ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (SächsDSchföVO) vom 18.02.2009.
Familienwohnen, bezahlbares, seniorengerechtes und barrierereduziertes Wohnen
Um das Wohnungsangebot in Sachsen bedarfsgemäß zu entwickeln, hat der Freistaat spezielle Förderprogramme aufgelegt. Ziel der Förderung ist insbesondere die Verbesserung der Wohnsituation von Familien, Menschen mit Behinderungen und Senioren.
Zusätzlich zum Gewährleisten preiswerten Mietwohnraums werden in angespannten Wohnungsmärkten der Neubau und die Sanierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum gefördert.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Lesen Sie auch
Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten unter "Zugehörige Leistungen" in Amt24. Einen Überblick über die Förderprogramme des Freistaates Sachsen bietet die Themenseite "Bauen und Wohnen".
- Bauen und Wohnen
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung - Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung (SächsDSchföVO)
Sächsische Staatskanzlei
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 12.08.2021