Amt 24

Arten und Formen der Adoption

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Fremdadoption

Bei einer Fremdadoption adoptieren Sie ein vorher nicht bekanntes Kind, für das Sie von einer Adoptionsvermittlungsstelle als Eltern vorgeschlagen und als geeignet beurteilt wurden. Das können entweder Kinder aus dem Inland oder aus dem Ausland sein. Beachten Sie, dass nur Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt sind, Kinder zur Adoption zu vermitteln, keine Anwälte*, Notare oder Bekannte.

Stiefkindadoption

Wenn Ihr Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder nichtehelicher Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft bereits ein Kind aus einer vorherigen Beziehung hat, für das die Übernahme von allen Rechten und Pflichten durch Sie erforderlich erscheint, können Sie eine Stiefkindadoption beantragen. Beide Elternteile des Kindes müssen der Adoption zustimmen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verwandtenadoption

Ein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis sollte nur durch Adoption verändert werden, wenn dies zum Wohl des Kindes unbedingt erforderlich scheint.

Wenn zum Beispiel Verwandte sterben oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen, sollten Sie sich Beratung zur Klärung der Frage suchen, wie Sie das Kind in Ihre Familie aufnehmen oder gegebenenfalls auch adoptieren können. Sofern die leiblichen Eltern des Kindes noch leben, ist die Einwilligung beider Elternteile zur Adoption erforderlich.

Gegen den Willen noch lebender Elternteile oder des Kindes selbst können Sie ein Kind nicht adoptieren.

Tipp: Sorgeberechtigte Eltern können in ihrem Testament oder Erbvertrag Verwandte als Vormund für ihr Kind bestimmen, so dass für den Fall ihres Todes für die Kinder Sorge getragen ist.

Sukzessivadoption

Haben Sie ein Kind allein adoptiert, ist eine ergänzende Zweitadoption durch Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren nichtehelichen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft möglich. Zur Schaffung der rechtlichen Stellung als gemeinschaftliches Kind beider bedarf es in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und in einer nichtehelichen verfestigten Lebensgemeinschaft eines weiteren Adoptionsverfahrens.

Internationale Adoption

Bei einer internationalen Adoption adoptieren Sie ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder zum Zweck der Adoptionsvermittlung in das Inland gebracht wurde. Dafür müssen Sie sich an eine Auslandsvermittlungsstelle wenden.

Offene Adoption

Kennzeichen der offenen Adoption ist, dass sich leibliche und Adoptiveltern persönlich (namentlich und gegebenenfalls mit weiteren personenbezogenen Daten) kennen oder die Möglichkeit nutzen, über die jeweilige Adoptionsvermittlungsstelle miteinander in Kontakt zu treten, um beispielsweise Briefe oder Informationen auszutauschen.

Inkognitoadoption

Inkognitoadoption bedeutet, dass sich leibliche und Adoptiveltern nicht persönlich kennen lernen und keinen Kontakt miteinander aufnehmen. Dies schließt nicht aus, dass Informationen, die nicht zur Identifizierung der Adoptivfamilie führen, an die Beteiligten gegeben werden können.

Starke / schwache Adoption

Des Weiteren wird zwischen Adoptionen mit starker und mit schwacher Wirkung unterschieden. Dies ist insbesondere im Bereich der internationalen Adoption von Bedeutung, da in einigen Ländern nur schwache Adoptionen bekannt sind, bei denen die Verwandtschaftsbeziehung zu den leiblichen Eltern nicht völlig gelöst wird.

Aber auch die Annahme einer volljährigen Person erfolgt meist als schwache Adoption.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesjugendamt. 12.04.2023