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Personenversicherungen

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Sie haben einen Autounfall im Ausland. Der Sachschaden ist durch Ihre Kfz-Versicherung gedeckt – wer aber bezahlt Ihre Behandlungskosten im Krankenhaus? Wie können Sie den finanziellen Verlust, falls Sie durch einen Unfall nach Ihrer Reise arbeitsunfähig sein sollten, abfedern? Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz für sich und Ihre Angehörigen bei Krankheiten oder Unfällen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten bis zu der in Deutschland üblichen Höhe. Nicht abgedeckt sind jedoch die Kosten die darüber hinaus gehen und die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Dafür sollten Sie sich mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung zusätzlich absichern. 

Wenn Sie in ein Land reisen, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gibt, sollten Sie ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rückholservice abschließen, da die Kosten für Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte im Ausland schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Hinweis: Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Leistungen für Behandlungen im Ausland oder ein Rückholservice inbegriffen sind, damit Sie sich nicht unnötig doppelt versichern.

Unfallversicherung

Besonders wenn auf Ihrer Reise ein hohes Verletzungsrisiko besteht (zum Beispiel bei Sporturlauben), sollten Sie überlegen, ob sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnt. Bei Verletzungen, die eine dauerhafte Invalidität mit einem gewissen Grad zur Folge haben, können Sie beispielsweise Kapitalzahlungen, Tagegelder oder andere Geldleistungen erhalten. Informieren Sie sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen oder der Stiftung Warentest über bedarfsgerechte und preisgünstige Angebote und Leistungen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 03.04.2023