Amt 24

Studieren als Flüchtling

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Voraussetzungen für schnellen Hochschulzugang

Flüchtlinge sowie Asylbewerber* können in Deutschland zum Studium zugelassen werden, wenn sie durch Zeugnisse eine Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Sollten aufgrund der Fluchtumstände die Zeugnisse lückenhaft und nicht wiederbeschaffbar sein, gewähren die Hochschulen Beweiserleichterungen.

Es soll mindestens ein Dokument vorgelegt werden, das indirekt den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung belegt. Soweit die Hochschulen dies für erforderlich halten, können sie durch ergänzende fachliche und sprachliche Tests die Aussage noch vorhandener Dokumente auf Plausibilität überprüfen. Unter diesen Bedingungen kann grundsätzlich jedes landesrechtlich geregelte Studium aufgenommen und jeder Abschluss angestrebt werden.

Flüchtlingen, denen aufgrund der Fluchtumstände die Zeugnisse vollständig verloren gegangen sind und diese nicht wiederbeschafft werden können, kann der Nachweis über ein mehrstufiges Hochschulzulassungsverfahren ermöglicht werden.

Gasthörerschaft

Flüchtlinge mit entsprechenden Sprachkenntnissen können von den Hochschulen für geeignete Lehrveranstaltungen als Gasthörer zugelassen werden.

Über die Aufbringung der Gasthörergebühren entscheiden die Hochschulen in eigener Verantwortung. Bewerben können sich volljährige Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung in der jeweiligen Stadt direkt bei den Hochschulen. Basiskenntnisse der deutschen Sprache sollten vorhanden sein.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Lesen Sie auch

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 04.04.2023