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Illegale Drogen

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Als illegale Drogen werden die Substanzen bezeichnet, deren Besitz, Handel, Herstellung und Anbau durch das Betäubungsmittelgesetz eingeschränkt oder verboten sind. Dazu zählen unter anderem Cannabis, Ecstasy, Amphetamine, Heroin, Kokain, aber auch medizinisch genutzte Substanzen, wie Morphin.

Jeder vierte Erwachsene (26,5%) im Alter von 18 bis 64 Jahren hat schon einmal eine illegale Droge probiert (ESA 2009). Dabei handelt es sich überwiegend um Cannabisprodukte. Von einer Cannabisabhängigkeit sind weniger als ein Prozent (Drogen und Suchtbericht – 06/2014) der 18 bis 64-jährigen Bevölkerung betroffen. Neben Cannabis ist in Sachsen vor allem Methamphetamin, genannt Crystal, verbreitet, eine synthetische Droge, die aufputschend wirkt und neben einer schnellen Abhängigkeit eine Vielzahl körperlicher und psychischer Schäden verursacht.

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Gesundheitliche Risiken

Illegale Drogen können, je nach Substanzeigenschaft, mit körperlichen und / oder seelischen / psychischen Folgeschäden einhergehen. Daneben treten in vielen Fällen auch soziale Einschränkungen wie zum Beispiel Verlust der Arbeitsstelle oder des Führerscheins.
Ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko ergibt aus der Tatsache, dass die jeweilige Zusammensetzung der Substanz(en) aufgrund der illegalen Herstellung dem Konsumenten nicht bekannt ist.

Drogen und Recht

Der Umgang mit illegalen Drogen birgt das Risiko, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Auch der Besitz von Cannabis in kleinen Mengen ist in Deutschland nach wie vor verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.

Im Straßenverkehr gibt es, im Gegensatz zu Alkohol, bei illegalen Drogen keine Toleranzschwelle. Der Konsum kann auch lange nach der Einnahme und der Drogenwirkung nachgewiesen werden, bei regelmäßigem Cannabiskonsum noch mehrere Monate.

Achtung! Wer Drogen konsumiert und am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert die eigene und die Gesundheit anderer! Er riskiert außerdem den Verlust der Fahrerlaubnis!

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 15.09.2022