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Wohnheim oder WG?

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Leben in einer Wohngemeinschaft

Viele junge Erwachsene entscheiden sich dafür, in einer Wohngemeinschaft (WG) zu leben. Dies bringt vor allem den Vorteil, dass die Mietkosten im Vergleich zu einer Single-Wohnung geringer ausfallen.

Wie finde ich eine Wohngemeinschaft?

Plätze in Wohngemeinschaften finden Sie beispielsweise über Aushänge in Hoch- und Berufsschulen und in den Immobilienbörsen der sächsischen Tageszeitungen, zum Beispiel:

oder in Wohnungsbörsen im Internet, zum Beispiel:

Was gibt es beim Mietvertrag zu beachten?

Wer den Mietvertrag unterschreibt, gilt als Vertragspartner*. Für die Gestaltung des Mietvertrages bestehen mehrere Möglichkeiten:

Ein Hauptmieter

Hierbei unterschreibt nur einer der Bewohner den Mietvertrag. Dieser ist somit alleiniger Vertragspartner. In diesem Fall sind die anderen Mitglieder der Wohngemeinschaft Untermieter des Hauptmieters.
Die Untermiete wird vertraglich zwischen dem Mieter und dem Untermieter geregelt und bedarf der Erlaubnis des Vermieters.

Für die Miete haftet der Hauptmieter, auch dann, wenn einzelne WG-Zimmer leer stehen. Außerdem kann nur er die Wohnung kündigen.

Mehrere Hauptmieter

In diesem Falle unterschreiben alle Bewohner auf dem Mietvertrag und sind somit alle Vertragspartner. Der Vermieter kann die Miete somit von allen verlangen. Im Falle einer Kündigung ist diese nur wirksam, wenn sie allen Hauptmietern gegenüber ausgesprochen wird.

Direkte Verträge mit dem Vermieter

Alle WG-Bewohner schließen mit dem Vermieter eigene Mietverträge ab (zum Beispiel über ein Zimmer und das Recht zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung von Küche und Bad mit den anderen Mietern). Dann haftet jeder Bewohner nur für seinen Anteil an der Wohnungsmiete und kann auch selbstständig kündigen. Der Vermieter kann dann aber auch an einen Nachfolger vermieten, der den anderen Bewohnern nicht gefällt.

Mehr zum Thema:

Leben im Wohnheim

Im Studentenwohnheim können Studierende während ihres Studiums kostengünstig wohnen. Angeboten werden dabei in der Regel Apartments sowie Einzel- und Doppelzimmer in Wohngemeinschaften.

Das Wohnen im Wohnheim bietet zudem den Vorteil, dass die Zimmer in der Regel möbliert sind und regelmäßig über einen Internetanschluss verfügen.

Ein Platz im Studentenwohnheim kann beim jeweiligen Studentenwerk beantragt werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023