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Nachsorge

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Entwöhnungsbehandlung – und dann?

Es gibt viele verschiedene Varianten, wie nach der Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung zu verfahren ist. Eines dabei ist aber sicher: Eine Therapie ohne eine anschließende Form der Nachsorge ist in den meisten Fällen nur wenig sinnvoll!  [...]In der Regel ist bei Suchterkrankungen über die Entwöhnungsphase hinaus, die kontinuierliche Teilnahme an Selbsthilfegruppen oder die Nachbetreuung durch ambulante oder stationäre Therapieeinrichtungen notwendig. Im Mittelpunkt steht nun nicht mehr die psychotherapeutische Betreuung, sondern Fragen der praktischen Lebensbewältigung.

Ihnen soll dabei bei der Wiedereingliederung in die Familie, in den Arbeitsprozess und in das soziale Umfeld geholfen werden. In dieser Phase sollte auch eine (weitere) Aufarbeitung der Ursachen der Sucht erfolgen.

Die Nachsorge dient dazu die Erhaltung der Abstinenz zu festigen ,um damit auch den Erfolg der gesamten Rehabilitationsmaßnahme zu sichern und das Risiko eines Rückfalls zur minimieren.

Welche Behandlungen können sich an eine Entwöhnungsbehandlung anschließen?

Wird nach Ende einer stationären Entwöhnungsbehandlung in der Reha-Klinik festgestellt, dass für Sie zur Sicherung des Reha- Erfolges der Anschluss an eine Selbsthilfe- beziehungsweise Abstinenzgruppe nicht ausreichend ist, kann mit Ihrer Zustimmung eine Nachsorgeleistung beantragt werden. 

Am bestens sprechen Sie gleich mit Ihrem Suchtberater beziehungsweise Ihrer Suchtberaterin über eine mögliche Nachsorgebehandlung, wenn Sie eine Entwöhnungsbehandlung beantragen, spätestens aber wenn sich Ihre "Therapie" dem Ende zuneigt.

Ambulante Nachsorge

Ambulante Nachsorge fördert Sie aus dem Herauswachsen aus der Sucht und die Ablösung von der Suchtkrankenhilfe. Der Aufbau stabiler sozialer Beziehungen und die Sicherung einer beruflichen Existenz sind dabei von besonderer Bedeutung.  [...] Dabei werden psychosoziale Kompetenzen gefördert, eine Rückfallvorbeugung entwickelt, eine Schuldenberatung durchgeführt und anderes mehr. Sie findet in Beratungs- und behandlungsstellen für Suchtkranke statt.

Stationäre Nachsorge

Nicht in allen Fällen ist eine ambulante Nachsorge nach einer Entwöhnungsbehandlung für Sie ausreichend. In diesen Fällen kommt eine stationäre Nachsorge in Betracht. 

Die stationäre Nachsorge kann in verschiedenen Formen ablaufen. Adaption ist wohl die häufigste Form der stationären Nachsorge.

Adaption

Adaptionsbehandlung (adaptieren: umformen, anpassen; frei übersetzt: "Gewöhnungsbehandlung") wird im Anschluss an die Entwöhnungsbehandlung in speziellen Adaptionseinrichtungen angeboten. Sie kann Teil einer kombinierten Behandlung sein. Hierbei geht es grundsätzlich darum, Ihre bisherigen Therapieerfolge innerhalb eines geschützten Raumes unter realen Alltagsbedingungen umzusetzen. 

Adaptionsangebote richten sich an Menschen, die aufgrund ihrer Lebensgeschichte und der besonderen Folgen ihrer Abhängigkeit im Anschluss an eine klinische Entwöhnungsbehandlung noch weiterer Maßnahmen bedürfen, die eine berufliche und soziale Wiedereingliederung weitgehend ermöglichen.

Betreutes Wohnen

Es unterstützt Sie in der eigenen Wohnung bei einer möglichst selbständigen Lebensführung. Es bietet individuelle Hilfe an mit dem Ziel der Bewältigung von Lebens- und Alltagsproblemen. 

Die Betreuung umfasst beispielsweise eine Unterstützung und Anleitung bei der Strukturierung des Alltags, der Regelung von Behördenangelegenheiten und dem Umgang mit Angehörigen, Freunden und Bekannten.

Sozialtherapeutische Wohnheime

Viele Betroffene sind aufgrund erheblicher körperlicher, seelischer und sozialer Folgen des Suchtmittelmissbrauchs nicht in der Lage, den alltäglichen Lebensanforderungen gerecht zu werden. In den sozialtherapeutischen Wohnheimen werden Sie mit dem Ziel der beruflichen und/oder sozialen Wiedereingliederung betreut und gefördert.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 09.07.2021