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- Kinder mit Behinderung
- Die Teilhabe und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen beginnt bereits im Babyalter. Dabei ist Frühförderung ein niedrigschwelliges Förderangebot für Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen un
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- Schule
- In Sachsen sind alle Schüler * – unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung sowie von Art und Ausprägung des sonderpädagogischen Förderbedarfs – in die schulische Erziehung, Bildung und Ausbildu
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- Beratung und finanzielle Unterstützung zur Ausbildung bei Behinderung
- Je besser die Ausbildung auf die Fähigkeiten und Neigungen junger Menschen mit Handicap zugeschnitten ist, desto höher sind ihre Chancen im späteren Arbeitsleben. Diesem Ziel dienen verschiedene Berat
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- Werkstätten für behinderte Menschen
- Allgemeines Bereiche Rechtsverhältnis Andere Leistungsanbieter als Alternative Allgemeines Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung, die sowohl die Teilhabe behinderter Mensc
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- Integrationsfachdienste
- Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste sind für das
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- Bildung
- Für Menschen mit Behinderungen ist eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben, im Beruf und in der Gesellschaft zu sichern. Integration und Teilhabe sind als eine gesellschaftliche Aufgabe zu sehen,
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- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Schwerbehinderte Menschen haben – zusätzlich zum Grundurlaub (Erholungsurlaub) – einen Urlaubsanspruch von weiteren fünf Tagen pro Jahr, sofern nicht gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelung
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- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am Arbeitsleben. Um dieses zu gewährleisten sind im SGB IX die Pflichten für Arbeitgeber festges
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- Budget für Arbeit
- Allgemeines Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, und von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgebe
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- Besonderer Kündigungsschutz
- Für schwerbehinderte Menschen gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber * bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes. Dieses wirkt auf ei