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  • Stadt- und Ortschaftsräte - Bürgerservice - Startseite

    Stadt- und Ortschaftsräte Der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. 2019-2024 Bildrechte Obere Reihe, von links: Jens Uhlmann (Die Linke), Lutz Mothes (Die Linke), Theodor Kießling (BfF), Dr.med. Volker Hoy (FDP) Mittlere Reihe, von links: Markus Dittrich (CDU), Thomas Kebschull (CDU), Mario Otto (BfF), Michael Lienemann (BfF), Friedemann Wendler (CDU), Andreas Rößler (CDU) Untere Reihe, von links: Andreas Klitzsch (CDU), Ronny Kadelke (CDU), Katja Peterfi (CDU), Bürgermeister Marco Siegemund (CDU), Annett Zoglauer-Schmider (BfF), Jens Lürtzing (BfF), Axel Richter (BfF) Nicht im Bild: Bernd Weller (CDU), Thomas Elfinger (CDU) Zu Stellvertretern des Bürgermeisters Marco Siegemund (CDU) wurden gewählt: Ronny Kadelke (CDU) Michael Lienemann (BfF) Ortschaftsrat Oberlauterbach Silke Schneider (Ortsvorsteherin) Steve Pfaff (Stellvertreter) Ronny Kadelke Thomas Müller Lutz Oettel Ortschaftsrat Schönau Martin Seidel (Ortsvorsteher) Ines Riedel (Stellvertreterin) Conny Häßler Toni Heinrich Anja Weichsel Ortschaftsrat Trieb Markus Dittrich (Ortsvorsteher) Sebastian Freidinger (Stellvertreter) Michael Freidinger Martina Grabolle Marian Zeh Stadtteilbeirat Dorfstadt Jens Uhlmann (Vorsitzender) Mario Damm (Stellvertreter) Inge Ebert Christian König Brigitte Riedel Ricardo Uhlmann Friedemann Wendler

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 17.09.2021
  • Denkmalschutz
    Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen. Diese Aufgabe wird vom Freistaat Sachsen und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch von den Gemeinden und Landkreisen erfüllt. Dabei wirken sie mit den Eigentümern * und Besitzern der Denkmale zusammen. Wer ein denkmalgeschützes Haus besitzt, trägt Verantwortung für das geschützte Bauwerk. Es muss pfleglich behandelt, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht erhalten und vor Gefährdung geschützt werden. Ein unter Denkmalschutz stehendes Haus kann viel Freude bereiten und trägt in aller Regel zum Renommee des Eigentümers bei. Pflege und Erhalt bedeuten aber auch die Bereitschaft zur Übernahme gewisser Verpflichtungen. Das Flair des Alten spiegelt Tradition und Geschichte wieder, alte Handwerks- und Bautechniken sind stets gegenwärtig. In aller Regel besitzen diese Bauwerke einen unvergleichlichen Wohnwert, der nicht selten in starkem Kontrast zu den in heutiger Zeit errichteten Gebäuden steht. Um fundierte Entscheidungen im Hinblick auf den Erwerb, geplante Umbaumaßnahmen und vorgesehene Nutzungen eines denkmalgeschützten Gebäudes treffen zu können, ist die Kenntnis einiger grundlegender Anforderungen des Denkmalschutzes hilfreich. Weitere Informationen: Denkmalschutz und Denkmalpflege Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung Energetische Sanierung von Baudenkmalen – Handlungsanleitung für Behörden, Denkmaleigentümer, Architekten und Ingenieure Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Wenn im Ausnahmefall nicht sicher ist, ob ein Gebäude tatsächlich ein Kulturdenkmal ist, kann der Eigentümer diese Eigenschaft verbindlich feststellen lassen. Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen Kulturdenkmale sind originale Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklungen und sind deshalb im Grundsatz unverändert zu erhalten. Die Erhaltung und pflegliche Behandlung umfassen insbesondere die folgenden Maßnahmen: Instandhaltung: Vorbeugung gegen Schadenseintritt und Verfall Instandsetzung: Beseitigung von Schäden aller Art sowohl an der Denkmalsubstanz als auch an den nicht denkmalwerten Teilen Sachgemäße Behandlung: Die übliche Abnutzung durch normale Nutzung oder normalen Gebrauch liegt im Rahmen sachgemäßer Behandlung. Nutzungen, die zu einer Gefährdung oder Schädigung führen, sind zu unterlassen. [...] Schutz vor Gefährdungen: Vorkehrungen gegen Diebstahl, Brandgefahr, schädliche Naturkräfte (Sturm, Wasser, Frost) oder gegen tierische und pflanzliche Schädlinge Genehmigung Maßnahmen an Kulturdenkmalen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Genehmigungsantrag ist bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen. Wenn Ihr Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist, ersetzt die Baugenehmigung die denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Die zuständige Baubehörde holt in diesem Fall die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde ein. Finanzierung und Förderung Auch unter finanziellen Gesichtspunkten kann sich der Erhalt historischer Bauten lohnen. Es gibt die Möglichkeit nach §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG), Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen in Anspruch zu nehmen. Hierzu muss in einer Bescheinigung der unteren Denkmalschutzbehörde nachgewiesen werden, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und im Einklang mit der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durchgeführt worden sind. Bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach §§ 7h, 10f und 11a EStG besteht die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten in Anspruch zu nehmen, wenn bei den Maßnahmen die Voraussetzungen der §§ 7h, 10f und 11a EStG vorliegen und dieses durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Maßnahmen zur Erhaltung und zur Pflege von Kulturdenkmalen Fördermittel zu erhalten. Neben staatlichen Einrichtungen tragen auch private Institutionen, Stiftungen und Initiativen dazu bei, die Mehraufwendungen beim Unterhalt denkmalgeschützter Bausubstanz aufzufangen beziehungsweise zu verringern. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 07.01.2021
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Arbeitnehmer-Rechte bei Insolvenz
    Arbeitsentgelt Kündigung Interessenausgleich und Sozialplan Rechtsgrundlagen Im Insolvenzverfahren sind Sie als Arbeitnehmer Gläubiger* Ihres zahlungsunfähigen oder überschuldeten Arbeitgebers. Daraus leiten sich für Sie eine Reihe von Rechten ab. Wurde das Verfahren hingegen mangels Masse abgelehnt, haben Sie lediglich einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Arbeitsentgelt Insolvenzgeld als Lohn- und Gehaltsausgleich Zum Ausgleich für Lohn oder Gehalt, das Ihnen in den zurückliegenden drei Monaten des Arbeitsverhältnisses vor dem "Insolvenzereignis" (Insolvenzeröffnung, -abweisung oder Betriebseinstellung) entgangen ist, erhalten Sie Insolvenzgeld. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur – beachten Sie dabei die gesetzliche Ausschlussfrist. Achtung! Lohn- und Gehaltsforderungen, die im oben genannten Sinn länger als drei Monate zurückreichend entstehen, werden wie einfache Insolvenzforderungen behandelt. In welchem Umfang diese Forderungen später bei der Verteilung berücksichtigt werden können, hängt von der zu ermittelnden Verteilungsquote ab. Um diesen für Sie nachteiligen Wirkungen zu entgehen, haben Sie als Gläubiger die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. So sichern Sie sich zum einen Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld und zum anderen erhalten Sie nach Insolvenzeröffnung als Massegläubiger weiterhin Ihr Gehalt. Wie fordern Sie ausstehendes Arbeitsentgelt ein? Arbeitsentgelt, das Ihnen wegen nicht vorhandener Masse vorenthalten blieb, melden Sie als Forderung beim Insolvenzverwalter an. Ihr Anspruch wird dann bei der gleichmäßigen Verteilung des noch vorhandenen Vermögens berücksichtigt. Wie hoch oder gering die Entschädigung für Sie ausfällt, hängt von der errechneten Quote ab. Der Gläubigerausschuss nimmt die Rechte bestimmter Personenkreise gegenüber dem Insolvenzverwalter wahr; er unterstützt und überwacht die Geschäftsführung. Dem Ausschuss soll ein Vertreter der Arbeitnehmer angehören. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss Amt24-Informationen *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. – d. Red. Kündigung Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit, noch ehe die Kündigung ausgesprochen ist. Sie sollten schon drohende Arbeitslosigkeit unbedingt Ihrer zuständigen Agentur melden. Ist Ihnen gerade gekündigt worden, melden Sie sich unverzüglich arbeitsuchend. Kommt es zur Kündigung vor Ablauf Ihres Vertrages, können Sie Schadensersatz als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden – abhängig von der zu erwartenden Quote ist die Aussicht auf Entschädigung meist gering. Kündigungsschutz Bestehende Arbeitsverhältnisse werden durch eine Insolvenz nicht berührt – die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten unverändert. Neben verhaltens- oder personenbedingten Gründen kommt für eine Kündigung nur ein dringendes betriebliches Erfordernis infrage. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein ist kein Grund, Beschäftigte zu entlassen. Besonderen Kündigungsschutz genießen weiterhin Personenkreise wie: schwer behinderte Menschen Schwangere und Eltern in Elternzeit Betriebsräte Auszubildende Weitere Informationen: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Mutterschutz Amt24-Informationen Kündigungsfrist Der Insolvenzverwalter kann Ihnen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Längere Kündigungsfristen, etwa aus dem Tarif- oder dem Arbeitsvertrag, sind wirkungslos. Eine Kündigungsklage müssen Sie – unabhängig vom Kündigungsgrund – innerhalb von drei Wochen einreichen. Sozialauswahl Wie bei allen betriebsbedingten Kündigungen muss auch bei Entlassungen infolge von Insolvenz die soziale Auswahl beachtet werden. Beschäftigte, die sozial schlechter gestellt sind, genießen besonderen Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Interessenausgleich und Sozialplan Nach dem Betriebsverfassungsgesetz muss bei einschneidenden Änderungen in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert werden. Das trifft auf folgende Situationen zu: Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren Der Betriebsrat kann in diesen Fällen Verhandlungen über einen Interessenausgleich und die Aufstellung eines Sozialplans verlangen. Beide Seiten haben drei Wochen Zeit, einen Interessenausgleich auszuhandeln. Ist keine Einigung möglich, lässt sich der Insolvenzverwalter durch das Arbeitsgericht ermächtigen, die Betriebsänderung in eigener Regie durchzuführen. In den Interessenausgleich können die Namen der Arbeitnehmer aufgenommen werden, deren Kündigung sowohl der Betriebsrat als auch der Insolvenzverwalter als sozial gerechtfertigt ansehen. Eine Kündigungsschutzklage der Betroffenen ist dann nahezu chancenlos. Kommt kein Interessenausgleich zustande oder existiert im Unteradnehmen kein Betriebsrat, kann der Insolvenzverwalter durch das Arbeitsgericht klären lassen, dass bestimmte Kündigungen betrieblich bedingt und sozial gerechtfertigt sind. Sozialplan Bei Betriebsänderungen muss ein Sozialplan abgeschlossen werden. Er gleicht die wirtschaftlichen Nachteile aus oder mindert diese. Die Entschädigung für den einzelnen Arbeitnehmer darf dabei höchstens zweieinhalb Monatsgehältern entsprechen und nicht mehr als ein Drittel der Insolvenzmasse aufbrauchen. Beruht der Sozialplan auf einer freiwilligen Grundlage, bestehen diese Begrenzungen nicht. Mit Zustimmung durch das Insolvenzgericht zahlt der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern Abschläge. Rechtsgrundlagen § 67 Abs 2 Insolvenzordnung (InsO) – Einsetzung eines Gläubigerausschusses § 113 InsO – Kündigung eines Dienstverhältnisses § 120 InsO – Kündigung einer Betriebsvereinbarung §§ 121 f. InsO – Betriebsänderung §§ 123 f. InsO – Sozialplan §§ 125 f. InsO – Interessenausgleich, Kündigungsschutz § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)- Betriebsänderungen Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 01.11.2021
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Ausländische Studierende
    Sie leben nicht in Deutschland und haben die Absicht, ein Studium an einer sächsischen Hochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder an der Berufsakademie Sachsen aufzunehmen? Studierende aus aller Welt besuchen sächsische Hochschulen und sind hier gern gesehene Gäste. Im Freistaat Sachsen steht für Sie ein vielfältiges Studienangebot bereit. Mehr zum Thema Hochschulstudium, Direktbewerbung (ausländische Studienbewerber EU, EWR) Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende (nicht EU / EWR) Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen Wechsel Studiengang (ausländische Studierende) Aufenthalt und Erwerbstätigkeit nach dem Studium (ausländische Studierende) Studieren als Flüchtling Amt24 Informationen Informationen zur Anerkennung der Hochschulreife und zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen: Hochschulreife, Anerkennung ausländischer Zeugnisse beantragen Amt24 Information Interessante Links für ausländische Studierende Saxony's Universities Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Arbeit und Verkehr Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD) Study in Germany (Studieren in Deutschland) Deutscher Akademischer Austausch Dienst Studieren und promovieren in Deutschland Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz Deutsche Auslandsvertretungen Auswärtiges Amt Sprachkurse Goethe-Institut Technische Universität Dresden Institute for Advanced Studies (TUDIAS) InterDaF e. V. - Deutsch lernen in Leipzig Herder-Institut der Universität Leipzig Studienkolleg Sachsen Universität Leipzig (Auswahl, kein Anspruch auf Vollständigkeit) Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 04.04.2023
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Berufe A – Z
    A, B C – E F G H – J K, L M, N O – R S T – U V – Z Die alphabetisch geordneten Berufe und Berufsgruppen sind mit dem jeweils relevanten Anliegentext zur Aufnahme des Gewerbes und allen damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Dienstleistungen verlinkt. Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Bitte beachten Sie: Einige Berufe können, je nach Schwerpunkt der Tätigkeit, mehreren Anliegen zugeordnet werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an den Einheitlichen Ansprechpartner. Der Einheitliche Ansprechpartner informiert und berät Sie individuell und hilft Ihnen bei Ihrem weiteren Vorgehen. Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners Amt24-Leistungen A, B [...] A Altenpfleger Änderungsschneider Anlagenmechaniker Antiquitätenhändler: seltene, wertvolle Drucke Antiquitätenhändler: gebrauchte Bücher, Massenauflagen Apotheker, Pharmazeut Apparatebauer Appreteur, Dekateur Arbeitsvermittler Archäologe Architekt Arzt Asphaltierer Aufbereitungsmechaniker Augenoptiker Auktionator, Versteigerer Autohändler, Neuwagen Automobilkaufmann, Neuwagen B Bäcker Baubetreuer, Bauträger Baugeräteführer Bauingenieur Bauwerksmechaniker Behälterbauer, Apparatebauer Bestatter Betonbauer Betonbohrer, Betonschneider Betonsteinhersteller, Terrazzohersteller Betriebswirt, Volkswirt Bibliothekar Biologe Bodenleger Bogenmacher Bootsbauer, Schiffbauer Böttcher Brauer, Mälzer Brenner Brunnenbauer Buchbinder Buchdrucker Buchhalter Buchhändler Buchprüfer Büchsenmacher Bürstenmacher, Pinselmacher C – E [...] C Chemiker Chirurgiemechaniker Choreograf D Dachdecker Damen- und Herrenschneider, Schneider Daubenhauer Dekorateur Dekorationsnäher Designer Destillateur Detektiv Diätassistent Disponent Dolmetscher Dozent Drahtwarenmacher Drahtzieher Drechsler und Holzspielzeugmacher Drogist Drucker E Edelsteinschleifer, Edelsteingraveur Eisenflechter Elektromaschinenbauer Elektrotechniker Ergotherapeut Ernährungsberater Erzieher, Pfleger Estrichleger Eventmanager, Veranstaltungsmanager Exterminator, Kammerjäger F [...] Fachkraft Kurier,- Express- und Postdienstleistungen Fachkraft, Lebensmitteltechnik Fachkraft, Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Fachkraft, Rohr-, Kanal- und Industrieservice Fachkraft, Süßwarentechnik Fachkraft, Wasserversorgungstechnik Fachkraft, Wasserwirtschaft Fachlagerist Fahrlehrer, Berufskraftfahrer Fahrzeugverwerter Federmacher Feinoptiker Feinwerkmechaniker Fleckteppichhersteller Fleischer, Metzger Fleischzerleger, Ausbeiner Flexograf Fliesenleger, Plattenleger, Mosaikleger Fluggerätmechaniker Fluglehrer Forstwirt, Förster Fotograf Fräser Fremdenführer Friseur, Coiffeur, Stylist Fuger Fußpfleger, nicht medizinisch G [...] Galvaniseur Gartenbauer, Landschaftsbauer Gartenbauingenieur Gärtner Gastwirt, Wirt Gebäudereiniger Gebrauchtwarenhändler Gebrauchtwarenhändler (hochwertige Konsumgüter etc.) Gebrauchtwarenhändler, Altmetalle Gebrauchtwarenhändler, Edelmetalle Gebrauchtwarenhändler, Edelsteine, Perlen, Schmuck Gebrauchtwarenhändler, Fahrräder Gebrauchtwarenhändler, hochwertige Konsumgüter Gebrauchtwarenhändler, Kraftfahrzeuge Geigenbauer Geologe Geophysiker Gerber Gerüstbauer Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Gesundheits- und Krankenpfleger Getränkeleitungsreiniger Gießereimechaniker Glas- und Porzellanmaler Glasbläser, Glasapparatebauer Glaser Glasveredler Gleisbauer Glockengießer Goldschmied, Silberschmied Graveur Groß- und Außenhandelskaufmann Großhandelskaufmann Grundstücksmakler, Immobilienmakler H – J [...] H Handschuhmacher Handzuginstrumentenmacher Haushaltshilfe Hausmeister, Hausverwalter Hebamme und Entbindungspfleger Heizungsbauer Holzbildhauer Holzblasinstrumentenmacher Holzleitermacher Holzreifenmacher Holzschindelmacher Holzschuhmacher Hörgeräteakustiker Hotelier, Gastwirt Hufbeschlagschmied, Hufschmied, Schmied I Immobilienmakler Industriemechaniker Informatiker Informationstechniker Ingenieur Inkassounternehmer Innenarchitekt Innerei-Fleischer Installateur- und Heizungsbauer Instrumentenbauer Internet-Händler Isolierer J Jalousiebauer Journalist K, L [...] K Kabelverleger Kälteanlagenbauer Kanalreiniger Karosserie- und Fahrzeugbauer Kellner, Barkeeper, Hotelfachangestellter Keramiker Kindertagesmutter Klavier- und Cembalobauer Klempner Klöppler Koch Konditor Konstruktionsmechaniker Korbmacher Kosmetiker Kraftfahrzeugtechniker Küfer Künstler Kunststopfer Kurier, Bote Kürschner L Lampenschirmhersteller, Sonderanfertigungen Landmaschinenmechaniker Landschaftsplaner, Landschaftsarchitekt Landwirt Logopäde M, N [...] M Makler Maler und Lackierer Maschineneinrichter Maskenbildner Masseure und medizinische Bademeister Maurer Messebauer Metallbauer Metallbildner Metallblasinstrumentenmacher Metallgießer Metallsägenschärfer Metallschleifer und Metallpolierer Mineraloge Modellbauer Modist Muldenhauer Müller Museologe Musiker N Nähmaschinenmechaniker Notfallsanitäter O – R [...] O Ofen- und Luftheizungsbauer Orgelbauer Orthopädiemechaniker Orthopädieschuhmacher Orthopädietechniker Orthoptisten P Pädagoge, Lehrer; Musikpädagoge, Musiklehrer Papiertechnologe, Zellstoff Parkettleger Pflegefachmann/-frau Pharmazeutisch-technischer Assistent Plisseebrenner Podologe Porzellanmaler Posamentierer Programmierer Psychologe, Psychotherapeut R Radiotechniker Raumausstatter Rechtsanwalt Regisseur Reifenmacher Reifenmechaniker Requisiteur Rohr- und Kanalreiniger Rohrleitungsbauer Rollladen- und Jalousiebauer S [...] Sattler, Feintäschner Schausteller Schilder- und Lichtreklamehersteller Schirmmacher Schlachter Schlagzeugmacher Schneidwerkzeugmechaniker Schnellreiniger Schornsteinfeger Schreibkraft Schriftsetzer, Drucker Schuhmacher, Schuster Segelfluglehrer Segelmacher Seiler Sekretär Speiseeishersteller Sport- und Fitnesskaufmann Stadtplaner Steindrucker Steinmetz Steuerberater und -bevollmächtigter Steuerberater, freiberuflich Sticker Stoffmaler Straßenbauer Stricker Stuckateur T – U [...] T Tagesmutter Tankwart Täschner Techniker, Glastechnik Techniker, Leiterplattentechnik Techniker, Spinnereitechnik Techniker, Textilerzeugung Techniker, Textiltechnik Teppichknüpfer Teppichreiniger Textil-Handdrucker Textilreiniger Theaterkostümnäher Theaterplastiker Tiefbaufacharbeiter Tierarzt Tierhändler Tierzüchter Tischler Trainer Treppenbauer Trockenbauer U Uhrmacher Unternehmensberater V – Z V Veranstaltungskaufmann Verfahrensmechaniker, Glastechnik Verfahrensmechaniker, Hütten- und Halbzeugindustrie Verfahrensmechaniker, Kunststoff- und Kautschuktechnik Verfahrensmechaniker, Steine- und Erdenindustrie Vergolder Verleger Vermessungsingenieur Verpackungsmittelmechaniker Versicherungsberater, allgemein Versicherungsvermittler, allgemein Video- und Fotojournalist Vulkaniseure und Reifenmechaniker W Wachszieher Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Wäscher Wasserbauer Weber Weinküfer Werkzeugmechaniker Z Zahnarzt Zahntechniker Zimmerer Zoohändler Zupfinstrumentenmacher Zweiradmechaniker Freigabevermerk Staatsministerium für Kultus, Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.09.2021
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Weitere Suchtformen
    Glücksspiel-Sucht Glücksspiele gibt es in verschiedenen Formen und Varianten (zum Beispiel Lotto, Sportwetten, Automatenspiele). Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2011 ist die Teilnahme an Glücksspielen in Deutschland weit verbreitet. "Spielsucht", "Internetsucht", "Computersucht" finden sich zunehmend unter dem Begriff "Verhaltenssüchte". Seit langem wird in der Wissenschaft darüber diskutiert, welchen Störungen verhaltensbezogenen Süchten zuzuordnen sind. Pathologisches Spielen Pathologisches (krankhaftes) Glücksspiel wird in der aktuellen Version der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) als Störungen der Impulskontrolle (F63.0) eingeordnet. Im Diagnostischen und Statistischen Manual psychischer Störungen (DSM-V/2013) ist das pathologische Glücksspiel jedoch erstmalig in die Kategorie Sucht und verwandte Störungen aufgenommen. Pathologisches Glücksspiel ist eine Krankheit und bestimmt das Alltagsleben abhängig spielender Menschen und deren Angehöriger. Die Erkrankung entwickelt sich im Verborgenen. Nicht jeder Spieler wird nach dem ersten Spielen abhängig. Häufig merken Betroffene zu spät, dass ihr Spielverhalten problematische Formen entwickelt hat. Der Übergang von einem Glücksspielverhalten mit Spaßcharakter zu problematischem Glücksspielverhalten ist fließend. Pathologische Glücksspieler versprechen sich selbst und anderen immer wieder, mit dem Spielen aufzuhören. Daran scheitern sie oft, was zu Selbstverachtung und Verzweiflung führt. Der zwanghafte Drang zu spielen führt zu wiederholtem Totalverlust, die Betroffenen sind getrieben von der falschen Überzeugung, verlorenes Geld wieder zurückzugewinnen. Finanzielle Notlagen sind oft die Folge, wodurch das problematische Spielverhalten auch nach außen hin sichtbar wird. Betroffene und Angehörige erhalten bei Sucht- und Drogenberatungsstellen Hilfe und Unterstützung. Essstörungen Wegen ihrer umgangssprachlichen Bezeichnungen werden Essstörungen häufig im Zusammenhang mit Abhängigkeitserkrankungen genannt. Sie sind aber eine eigene Untergruppe der psychischen Erkrankungen. Die häufigsten Essstörungen sind die Magersucht (Anorexia nervosa), die Ess-Brech-Sucht (Bulimie) sowie die Binge-Eating-Störung. Obwohl Essstörungen keine Abhängigkeitserkrankungen sind, können die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen erste wichtige Ansprechpartner sein. Weitere Informationen und individuelle Beratung Auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Betroffene, Angehörige und Interessierte Informationen sowie eine Übersicht zu Beratungsstellen in jedem Bundesland. Suchtberatungsstellen in Sachsen SLS Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. Drugcom: Alles über Drogen Informationen und Chat Spielsucht "Check dein Spiel" Verantwortungsvoll spielen Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Kostenloses und anonymes Beratungstelefon +49 800 137 27-00 (Mo bis Do 10:00 bis 22:00 Uhr, Fr bis So 10:00 bis 18:00 Uhr) Essstörung Essstörungen Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Anonymes Beratungstelefon +49 221 892031 Kostenpflichtig, es fallen Kosten für Gespräche ins Ortsnetz an (Mo bis Do 10:00 bis 22:00 Uhr, Fr bis So 10:00 bis 18:00 Uhr) Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 15.09.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Datenschutz - Startseite

    Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.. Eine Nutzung der Internetseiten der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. 1. Begriffsbestimmungen Die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern. Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: a) personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. b) betroffene Person Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden. c) Verarbeitung Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. d) Einschränkung der Verarbeitung Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. e) Profiling Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel ädieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. f) Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. h) Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. i) Empfänger Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger. j) Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. k) Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. 2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die: Bürgermeister Stadt Falkenstein/Vogtl. Marco Siegemund Hauptstraße 5b 08223 Falkenstein/Vogtl. Deutschland Tel.: 03745/ 7410 E-Mail: buergermeisteramt@stadt-Falkenstein/Vogtl..de Website: www.stadt-falkenstein.de 2.1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist: Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. Konstanze Viertel Hauptstraße 5b 08223 Falkenstein/Vogtl. Deutschland Tel.: 03745/ 741105 E-Mail: viertel.hauptamt(at)stadt-falkenstein.de Website: www.stadt-falkenstein.de 3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Die Internetseite der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen. Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. 4. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Die Internetseite der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. 5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. 6. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: die Verarbeitungszwecke die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen. e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen. f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wenden. g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeitet die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. 7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO). 8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner. 9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte. 11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Hamburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 30.09.2021
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen
    Finanzanlagenvermittler Makler, Bauträger und Baubetreuer Versicherungsvermittler Recherche im Vermittlerregister Die Beratung Übliche Provisionshöhen für Versicherungsvertreter Beschwerden Von der Anlagenberatung bis zur Immobilien- und Darlehensvermittlung, von der Hausratsversicherung bis zur kapitalbildenden Lebensversicherung: In Sachen Finanzdienstleistungen und Versicherungen helfen Ihnen professionelle Vermittler * . Doch worauf sollten Sie achten und wo sind Sie am besten beraten? Finanzanlagenvermittler Finanzanlagenvermittler (nach § 34f GewO) beraten ihre Kunden zu Vermögensanlagen in Form von Anteilen oder Aktien an offenen und geschlossenen Investmentvermögen im Inland, in der EU und im nichteuropäischen Ausland und zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, Genussrechten und Namensschuldverschreibungen). Finanzanlagenvermittler brauchen zur Ausübung ihrer Tätigkeit die Erlaubnis der örtlich zuständigen Gewerbebehörde und müssen in das Register der Finanzanlagenvermittler der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein. Makler, Bauträger und Baubetreuer Immobilien- bzw. Darlehensmakler, Bauträger und Baubetreuer (nach § 34c GewO) vermitteln den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Sie dürfen außerdem den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln und betreuen Bauvorhaben als Bauherren auf eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten Dritter. Auch Makler, Bauträger und Baubetreuer brauchen die Erlaubns der zuständigen Gewerbebehörde. Versicherungsvermittler Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter vermitteln den Abschluss von Versicherungsverträgen, sind also als Versicherungsvermittler tätig (gemäß § 34d GewO). Versicherungsvermittler brauchen eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsvertreter Versicherungsvertreter sind typischerweise für eine Versicherungsgesellschaft tätig und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Eine Abwandlung sind die so genannten Mehrfachvertreter. Wie der Name verrät, vermitteln diese für mehrere Versicherungsunternehmen. Tätigkeitsmerkmale: Verpflichtung gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft Vermittlungsvertrag mit Versicherungsgesellschaft(en) keine direkten Kosten für den Kunden Versicherungsmakler und Versicherungsberater Auch der Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsschutz. Er hat jedoch einen separaten Vertrag ("Maklervertrag") mit dem Kunden. Im Gegensatz zum Versicherungsvermittler ist er nicht fest an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Versicherungsmakler können auch beratend tätig sein. Als Versicherungsberater erstellen sie Risikoanalysen für ihre Kunden und beraten über den Versicherungsschutz Tätigkeitsmerkmale: Verpflichtung dem Kunden gegenüber Makler- oder Beratervertrag mit dem Kunden ggf. Vertretung im Schadensfall gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft Kosten für den Kunden: Maklercourtage oder Honorar Bei der Entscheidung, ob Sie sich an einen Vertreter oder Berater wenden, sollten Sie bedenken, dass ein Berater unabhängig ist und Sie hier wahrscheinlich die besten Hinweise erhalten. Ein Nachteil kann allerdings sein, dass Sie doppelt zahlen, wenn Sie sich zunächst beraten lassen und mit dieser Empfehlung danach einen Vertrag über den Vertriebspartner eines Vermittlungsunternehmens abschließen. Makler beraten auch unabhängig, können aber unter Umständen durch die Aussicht auf eine höhere Courtage motiviert sein, Sie eher zum Abschluss bei einem bestimmten Unternehmen zu bewegen. Tipp: Lassen Sie sich von einem Makler mehrere Angebote unterbreiten. Entscheiden Sie dann aufgrund eines Vergleiches der Angebote hinsichtlich Preis und Leistung. Recherche im Vermittlerregister Um Verbraucher besser zu schützen, ist das Gewerbe der Versicherungsvermittlung erlaubnispflichtig. Vermittler erhalten die Erlaubnis über die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Als Verbraucher können Sie selbst nach registrierten Vermittlern suchen und auch überprüfen, ob ein bestimmter Vermittler registriert ist. Hinweis: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) erteilen auf Antrag auch schriftliche Auskünfte zu Einträgen im Vermittlungsregister. Die Beratung Werden Sie sich selbst über Ihren Bedarf klar: Welche Versicherungen benötige ich? Was soll im Versicherungsschutz enthalten sein? Achten Sie darauf, dass auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingegangen wird. Lassen Sie sich genau erklären, in welchen Fällen aus der Praxis die Versicherungen greifen. Sie müssen spätestens vor Abschluss des Vertrages eine Beratungsdokumentation erhalten, die die wesentlichen Punkte der Beratung wiedergibt. Übliche Provisionshöhen für Versicherungsvertreter Private Krankenversicherung: fünf bis acht Monatsbeiträge plus zwei Prozent des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision Lebensversicherungen: teils über 30 Promille bezogen auf die Versicherungssumme plus zwei Prozent des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision Sachversicherungen: 60 Prozent des Erstjahresbeitrags bei Fünfjahresverträgen, in den Folgejahren zehn bis 15 Prozent des Folgebeitrages Kfz-Versicherungen: drei bis acht Prozent des Beitrages, sowohl als Abschlussprovision als auch als Bestandspflegeprovision Beschwerden Streitigkeiten mit Finanz-, Versicherungs- und Immobiliendienstleistern müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Die Dachverbände der Branchen haben für solche Fälle Schlichtungsstellen eingerichtet. Dort nehmen sich so genannte Ombudsmänner der Beschwerden an und unterstützen beide Seiten dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mögliche Missstände in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors können Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Tipp: Details zu den Verfahren lesen Sie unter dem Reiter "Leistungen". *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Lesen Sie auch Genehmigungspflichtige Gewerbe Vermittlerregister Amt24-Informationen Vermittler-Register Deutscher Industrie- und Handelskammertag Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.09.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Sondernutzung im Bereich Bau beantragen oder verlängern
    Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung der Sondernutzung nach § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §§ 18 f. Sächsisches Straßengesetz (Aufstellen von Absperrungen, Baugerüsten, Baustelleneinrichtungen, Befahren von Gehwegen und andere Sondernutzungen im Bereich Bau) Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege. Wenn diese Genehmigung erteilt wurde und Sie mit Ihrer Maßnahme in Verzug geraten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung beantragen. Eine Sondernutzungserlaubnis kann zum Beispiel erforderlich sein für: Absperrungen, Bauzäune Container Baugerüste, Baumaschinen Baustelleneinrichtung Ablagerung von Baumaterialien Befahren von Gehbahnen Nicht nur Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum sind eine Sondernutzung und bedürfen einer Genehmigung. Gesonderte Informationen zur Antragstellung für sonstige Sondernutzung (Handel, Gastronomie, Plakatierung, Veranstaltungen) finden Sie verlinkt unter "Weiterführende Informationen". Hinweis: Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr. Für einen Anliegergebrauch benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis. Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße gelegen sind. Sie dürfen die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus benutzen, soweit diese Benutzung zur angemessenen Nutzung des Grundstücks erforderlich ist. Außerdem darf der Gemeingebrauch nicht dauerhaft ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt werden und es darf auch nicht in den Straßenkörper eingegriffen werden. Die Abgrenzung, ob ein erlaubnisfreier Anliegergebrauch oder eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vorliegt, sollte mit der zuständigen Stelle vorab geklärt werden. Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt. Weiterführende Informationen Sondernutzung (außer Bereich Bau) beantragen oder verlängern Amt24-Leistung Zuständige Stelle Antragsannahme: Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Entscheidung: Baulastträger der jeweiligen Straße bei Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt: Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Voraussetzungen Die beabsichtigte Sondernutzung darf den Gemeingebrauch nicht über das notwendige Maß hinaus beeinträchtigen und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Für eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gestellt haben. Wenn die Sondernutzung beendet ist, müssen Sie die Absperrungen, Gerüste, Baucontainer und dergleichen unverzüglich entfernen sowie die Verkehrsfläche ordnungsgemäß und sauber wieder dem Gemeingebrauch zur Verfügung stellen. Etwaige Kosten für Reinigung oder Reparatur der Straße tragen Sie als Sondernutzer. Verfahrensablauf Die Sondernutzung beantragen Sie je nach Regelung der zuständigen Behörde mit einem formlosen Schreiben, Formularen oder online. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare). Mit Ihrem Antrag übermitteln Sie mindestens folgende Angaben: Name, Anschrift und Unterschrift der oder des Antragstellenden Ort der Sondernutzung (Beschreibung oder Lageplan) Abmaße der Sondernutzungsfläche (Genauigkeit in Metern) Art der Sondernutzung (z. B. Gerüst) geplanter Zeitraum der Sondernutzung wenn möglich den Auftraggeber Gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden einbezogen. Nach der positiven Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erteilt Ihnen die zuständige Behörde die Sondernutzungserlaubnis dauerhaft auf Widerruf oder mit zeitlicher Begrenzung. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Mit der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie bereits während des Verfahrens einen Kostenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Kostenbescheid. Verlängerung oder Erweiterung beantragen Eine Änderung oder Erweiterung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine detaillierte Begründung, warum Sie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung benötigen, hilft der zuständigen Stelle, Ihren Fall schneller nachzuvollziehen. Erforderliche Unterlagen Soweit erforderlich, fordert die zuständige Stelle Unterlagen wie beispielsweise Lagepläne oder Skizzen an. Fristen Antragstellung: rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn Hinweise: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab über die Bearbeitungszeit. Sobald Sie abschätzen können, dass Ihre Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsgrund länger dauert, zeigen Sie dies bitte umgehend der zuständigen Stelle an. Kosten (Gebühren) Verfahrensgebühr: EUR 50,00 bis 2.100 Sondernutzungsgebühr in unterschiedlicher Höhe (abhängig von Dauer und Umfang der Sperrung sowie von der Art der abzusperrenden Straße) Bei Beantragung einer Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis: Für die Antragsstellung fallen keine Kosten für Sie an. Möglicherweise ergeben sich durch die Verlängerung Ihres Vorhabens weitere Kosten für Sie. BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage §§ 32, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) – Sondernutzung §§ 14, 18, 19 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Sondernutzung Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 88 Straßenrecht Sondernutzungssatzungen der Gemeinde-/Stadtverwaltung Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 . 27.09.2022 Rechtsbehelf Widerspruch (Details zum Ablauf im Bescheid)
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Tätigkeiten und Gewerbe A – Z
    A B C D F G H I, J K L M, N O P, Q R S T U V W X, Y, Z Die alphabetisch geordneten Tätigkeiten sind mit den jeweils entsprechenden Anliegentexten zur Aufnahme des Gewerbes verlinkt. Bitte beachten Sie: Manche Tätigkeiten können sowohl als Handwerk als auch als erlaubnisfreies Gewerbe ausgeübt werden. In vielen Fällen muss eine Detailprüfung durch die dafür zuständigen Stellen erfolgen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Einheitlichen Ansprechpartner. Der Einheitliche Ansprechpartner informiert und berät Sie individuell und hilft Ihnen bei Ihrem weiteren Vorgehen. Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners Amt24-Leistungen A [...] Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten Abfüllen und Verpacken Alarmanlagenbau, Sicherheitstechnik Ambulante Soziale Dienste Anlageberatung antiquarischer Buchhandel Arbeitsvermittlung Architekturbüros Asphaltherstellung und -aufbringung Auktionen und Versteigerungen Auskunftsbeschaffung, Auskunftserteilung B [...] Bäder, Sauna, Solarium Bau von Bahnverkehrsstrecken Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau) Bauten- und Mauerschutz Bautentrocknung Bautentrocknungsgewerbe Bautischlerei und -schlosserei Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen als Handwerk Bearbeitung von Eisen und Stahl Bearbeitung von Eisen und Stahl als Handwerk Berufliche Erwachsenenbildung Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung Bestattungsgewerbe Betonbearbeitung Betrieb von Autowaschanlagen Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Museen und botanischen Gärten Betrieb von Fitnesszentren Betrieb von Kläranlagen Betrieb von Opern- und Schauspielhäusern, Konzerthallen und ähnlichen Einrichtungen Betrieb von Sportanlagen Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen als Handwerk Brennstoffhandel vom Lager Brücken und Tunnelbau Buchdruck, Schriftsatz Buchführungsdienstleistungen C [...] Call-Center Campingplätze Copy-Shops D [...] Dachdeckerei und Bauspenglerei Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Detekteien, Auskunfteien Dienstleistungen für den Bergbau Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas Drucker E [...] Ehe- und Partnerschaftsvermittlung Einbauleistungen, genormte Baufertigteile (Fenster, Türen, Zargen, Regale) Einzelhandel im Reisegewerbe im stehenden Gewerbe (ohne Handel mit hochwertigen Gebrauchtwaren, Gebrauchtwagen, unverpackten Lebensmitteln, Waffen etc.) mit Back- und Süßwaren (abgepackt) mit Back- und Süßwaren (Bäckerei, Konditorei) mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen mit Fleisch und Fleischwaren (abgepackt) Fleisch und Fleischwaren (Metzgerei, Fleischerei) mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren mit Brillen und optischen Geräten, deren Anfertigung und Reparatur Elektroinstallation Elektromaschinenbau Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst (Regisseur, Choreograf) Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst (Theater- und Ausstattungsmaler, Theaterplastiker, Maskenbildner) Ernährungsberatung Errichtung von Fertigteilbauten Errichtung von Fertigteilbauten als Handwerk Erschließung von Grundstücken (Bauträger) Erwachsenenbildung Erzeugung und erste Bearbeitung von Nichteisenmetallen Erzeugung und erste Bearbeitung von Nichteisenmetallen als Handwerk Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Erziehung und Unterricht F [...] Fahr- und Flugschulen Ferienunterkünfte mit Bewirtung Ferienunterkünfte und Privatquartiere ohne Bewirtung Foto- und Fernsehberichterstattung Friseursalons Fischverarbeitung Fleischverarbeitung Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Ingenieure) Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (ohne Ingenieure) Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften Forstwirtschaftliche Dienstleistungen Fotografie Fußbodenverlegung Fußpflege, nicht medizinisch G [...] Garten- und Landschaftsbau Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen (Gartenbauingenieur) Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Gebäudebetreuung Gebäudereinigung als Handwerk Gebrauchtwarenhandel mit hochwertigen Konsumgütern Geflügelfleischsverarbeitung Gerüstbau Gesundheitsberufe Gewinnung natürlicher Mineralwässer Gießereien Gießereien im Handwerksbetrieb Glasergewerbe Grafik- und Kommunikationsdesign Großhandel H [...] Handel mit Autoteilen und -zubehör Kraftfahrzeugen (Gebrauchtwagen) Kraftfahrzeugen (Neuwagen) Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Hausmeisterdienste Heizungsbau Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren elektrischen und elektronischen Ausrüstungsgegenständen für Kraftwagen kälte- und lufttechnischen Geräten und deren Installation (nicht für den Haushalt) Speiseeis und dessen Vertrieb Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten Apfelwein Backwaren Batterien und Akkumulatoren Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) als Handwerk Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff Bekleidung aus gewirktem und gestrickten Stoff als Handwerk Bekleidungszubehör Bekleidungszubehör als Handwerk Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten als Handwerk Bürsten, Pinseln und Schirmen als Handwerk Chemiefasern chemischen Erzeugnissen Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten Dauerbackwaren Druckerzeugnissen Druckerzeugnissen als Handwerk elektrischem Installationsmaterial als Handwerk elektrischen Ausrüstungen und Geräten elektrischen Ausrüstungen und Geräten als Handwerk elektrischen Lampen und Leuchten elektrischen Lampen und Leuchten als Handwerk elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen als Handwerk Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen als Handwerk elektronischen Bauelementen und Leiterplatten elektronischen Geräten und Bauelementen als Handwerk Erfrischungsgetränken Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips als Handwerk Fertiggerichten feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren als Handwerk Flachglas Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten als Handwerk Futtermitteln für Nutztiere Geräten der Unterhaltungselektronik Geräten für die Landwirtschaft Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik als Handwerk gewirktem oder gestricktem Stoff gewirkter und gestrickter Oberbekleidung gewirkter und gestrickter Oberbekleidung als Handwerk Glas und Glaswaren als Handwerk Glasfasern und Waren daraus Gummi- und Kunststoffwaren Gummiwaren: Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen als Handwerk Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe Haushaltsgeräten (elektrischen) Haushaltsgeräten als Handwerk Holz- und Zellstoff Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) als Zulassungsfreies Handwerk Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) als zulassungspflichtiges Handwerk Holzspielwaren Holzwaren (anderweitig nicht genannt), Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) als Handwerk homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen als Handwerk Kabeln und elektrischem Installationsmaterial Kaffee-Ersatz Krafträdern land- und forstwirtschaftlichen Maschinen Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen als Handwerk Lederbekleidung Lederbekleidung als Handwerk magnetischen und optischen Datenträgern Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen Metalltanks und -behältern; Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen Metalltanks und -behältern; Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen als Handwerk Metallwaren aus Draht und Blech Möbeln (Raumausstatter) Münzen Öfen und Brennern Öfen und Brennern als Handwerk optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten als Feinmechaniker optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten als Feinoptiker Papier, Karton und Pappe Parketttafeln Parketttafeln als Handwerk Parketttafeln als Handwerk Pelzwaren Pelzwaren als Handwerk Pumpen und Kompressoren Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln Schleifkörpern und Schleifmitteln und sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien Schleifkörpern und Schleifmitteln und sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien als Handwerk Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen Schneidwaren und Werkzeugen (diebstahlsbezogene öffnungswerkzeuge) Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen als Handwerk Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe als Handwerk Schuhen Schuhen als Handwerk Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen Solarwärmekollektoren sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz als Handwerk sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz als Zulassungspflichtiges Handwerk sonstigen Lebensmitteln Spielwaren Sportgeräten Stärke und Stärkeerzeugnissen Süßwaren technischen Textilien Teppichen Textilien Traubenwein Uhren Uhren als Handwerk Verbrennungsmotoren und Turbinen Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz als zulassungsfreies Handwerk Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz als zulassungspflichtiges Handwerk Vliesstoff und Vliesstofferzeugnissen Waffen und Munition Waren aus Papier, Karton und Pappe Wermut und anderen aromatisierten Weinen Würzmitteln und Soßen Zement, Kalk und gebranntem Gips Zucker Hohlglas, dessen Veredelung und Bearbeitung Holzschutz, Imprägnierungen Hotels, Gasthöfe und Pensionen Hufbeschlagschmied I, J [...] Industrie-, Produkt- und Mode-Design Ingenieurbüros Inkassobüros und Auskunfteien Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Interior Design und Raumgestaltung Internetserviceprovider, Hosting Isolierungen Journalismus, Berichterstattung K [...] Kabelnetzleitungstiefbau als Handwerk Kokerei und Mineralölverarbeitung Korrespondenz- und Nachrichtenbüros Korrosionsschutz von öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren Kosmetik Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten Künstler, bildend und darstellend Kurierdienste Kulturunterricht L [...] Lackieren von Kraftwagen Landwirtschaftliche Dienstleistungen (Pflanzenbau) Landwirtschaftliche Dienstleistungen (Tierhaltung) Lederverarbeitung (ohne Lederbekleidung) Lederverarbeitung (ohne Lederbekleidung) als Handwerk Luft- und Raumfahrzeugbau M, N [...] Maler- und Lackierergewerbe Markt- und Meinungsforschung Maschinenbau allgemein Maschinenbau allgemein als Handwerk Mechanik Milchverarbeitung Musikkompositionen O [...] Oberflächenveredelung (Maler und Lackierer) Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung Obst- und Gemüseverarbeitung Ofen- und Luftheizungsbau P, Q [...] Pfand- und Leihhäuser Pflege und Reinigung von Abwasserleitungen Post-, Kurier und Expressdienste Private Wach- und Sicherheitsdienste Programmierung, Softwareentwicklung Public-Relations-Beratung R [...] Raumausstattung Rechtsberatung, freiberuflich Reinigen von Gebäuden, Strassen und Verkehrsmitteln Reinigung von Getränkeleitungen Reisebüros Reiseveranstalter Rentenberater, Rechtsbeistand Reparatur von elektrischen und elektronischen Ausrüstungsgegenständen für Kraftwagen und deren Herstellung als Handwerk kälte- und lufttechnischen Geräten, deren Herstellung und Installation (nicht für den Haushalt) als Handwerk medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien, deren Herstellung und Installation Krafträdern und deren Konstruktion als Handwerk Kraftwagen und Kraftwagenmotoren und deren Konstruktion land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und deren Konstruktion als Handwerk Möbeln und deren Herstellung als Handwerk Musikinstrumenten und Instrumentenbau orthopädischen Erzeugnissen und deren Herstellung Polstermöbeln und deren Herstellung Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren und deren Herstellung Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten elektrischen Haushalts- und Gartengeräten elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten als Handwerk Geräten der Unterhaltungselektronik Möbeln und Einrichtungsgegenständen (Raumausstatter) Möbeln und Einrichtungsgegenständen (Tischler, Schreiner) Schuhen und Lederwaren (einfache Reparaturen) Schuhen und Lederwaren als Handwerk Uhren und Schmuck Reifen, deren Runderneuerung und Montage Zahnprothesen und Zahnspangen und deren Herstellung Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau als Handwerk Rückgewinnung sortierter Werkstoffe Rückgewinnung sortierter Werkstoffe aus Fahrzeugwracks S [...] Saatgutaufbereitung Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen Schädlingsbekämpfer Schienenfahrzeugbau Schiff- und Bootsbau Schiff- und Bootsbau als Handwerk Schlachtleistungen Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau Schornsteinreinigung Schriftstellerei Sekretariats- und Schreibdienste Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter Speiseeis, Herstellung und Vertrieb Speiseeis, Herstellung und Vertrieb Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei Sport- und Freizeitunterricht Stahl- und Leichtmetallbau Steuerberatung Stoffmaler Straßenbau Stuckaturen, Gipserei, Verputzerei T [...] Tabakverarbeitung Tagesbetreuung von Kindern (privat) Tätigkeiten im Pflanzenbau nach der Ernte Technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Zertifizierungen Textil-Handdrucker Theater- und Konzertveranstalter Tierhandel und -zucht Tierzucht Treppenbauer Trockenbau U [...] Übersetzen und Dolmetschen Umzugsdienste Unternehmensberatung V [...] Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Kongressen Verarbeitung von Kaffee und Tee Veredlung und Bearbeitung von Flachglas Verfugungen, Abdichtungen Verlegung von Elektroleitungen Estrich Fliesen, Platten und Mosaik Parkett Vermietung von eigenen Immobilien und deren Verpachtung Baumaschinen und -geräten Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen" Kraftwagen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Luftfahrzeugen Sport- und Freizeitgeräten Wasserfahrzeugen Vermittlung von Immobilien Vermittlung von Unterkünften Versand- und Internet-Einzelhandel Versicherungsberatung Versicherungsvermittlung Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte Veterinärwesen W [...] Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierungen Wäschereien, chemische Reinigungen, Bügelanstalten Wasserversorgung Werbung X, Y, Z Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks Zimmerei und Ingenieurholzbau Zoohandlung Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.06.2021
    • Typ: Amt24 Lebenslage