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- Digitale Informationen
- Wer suchet, der findet ... Software Mailinglisten Wikis Internetportale Wer suchet, der findet ... ... lautet ein Sprichwort. Dasselbe gilt auch für die Familienforschung. Man muss nur wissen, wo man
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- Behörden und Institutionen
- Kirchen (1530/1648 – 1871) Standesämter Einwohnermeldeämter Recht auf Einsicht in Archive Sächsisches Staatsarchiv Kommunale Archive Deutsche Dienststelle (WASt) Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlage
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- Beschäftigungsverbote
- Mutterschutzbedingte Arbeitsunterbrechungen ergeben sich, wenn Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund von betrieblichen und ärztlichen Beschäftigungsverboten nicht beschäftigen darf. In diesen Fällen ist es Ihr
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- Kündigungsschutz
- Die Kündigung durch den Arbeitgeber * ist während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist na
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- Schwangerschaftsanzeige
- Wann Sie Ihrem Arbeitgeber * Ihre Schwangerschaft mitteilen, entscheiden Sie. Bitte bedenken Sie jedoch: Gerade auch in den ersten Monaten Ihrer Schwangerschaft können Gefährdungen für Ihr ungeborenes
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- Mutterschutz
- Werdende und stillende Mütter genießen besonderen Schutz und Rücksichtnahme am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Ein moderner Mutterschutz vereinigt verschiedene Zielsetzungen: Er schützt die G
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- Steuern, Kindergeld (Pflegekinder)
- Steuerpflicht Das Pflegegeld, anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind steuerfrei, sofern die Betreuung nicht erwerbsmäßig erfolgt. Nähere Fragen hierzu beantwortet Ihr zus
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- Pflegegeld, Sozialversicherung, Elternzeit
- Pflegegeld und Beihilfen Wenn Sie als Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, ist das Jugendamt verpflichtet, den regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pflege
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- Rückkehr in die Arbeitswelt
- Nach einer längeren Pause vom Beruf beginnt mit dem Wiedereinstieg für Mütter und Väter eine schwierige Phase. Ob Arbeitgeber * oder Arbeitnehmer – zum reibungsarmen Übergang von der Elternzeit in den
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- Finanzielle und sonstige Hilfen
- Mit Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie ist das Jugendamt verpflichtet, den notwendigen Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages (Pflegegeld) sicherzustell