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- Individuell festgelegte Erbfolge
- Gewillkürte Erbfolge Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, soweit die Erbfolge nich
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- Vorweggenommene Erbfolge
- Bereits zu Lebzeiten können Sie Vermögen auf vermutliche Erben und Erbinnen mit Rücksicht auf deren Erbenstellung übertragen (sogenannte vorweggenommene Erbfolge). Diese Form der Vermögensübertragung
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- Erbengemeinschaft
- Nicht selten fällt der Nachlass an mehrere Erben * und wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Erben – das bedeutet, der gesamte Nachlass wird Eigentum aller Erben. In diesem Fall hat erst einmal ke
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- Erbfolge
- Gewiss ist es nicht angenehm, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Doch nur, wenn Sie noch zu Lebzeiten Regelungen für Ihren Todesfall treffen, können Sie die Verteilung Ihres Vermögens beein
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- Gesetzliche Erbfolge
- Nach dem deutschen Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte und Ehegatten * beziehungsweise eingetragene Lebenspartner der verstorbenen Person. Personen sind verwandt, wenn sie voneinander oder von
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- Eröffnung eines Testaments / Erbvertrags
- Allgemeines zur Eröffnung Das Nachlassgericht (Amtsgericht) hat, sobald es von dem Tod des Erblassers * Kenntnis erlangt, eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. G
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- Erbschein
- Mit dem Erbschein erteilt das Amtsgericht (Nachlassgericht) auf Antrag ein Zeugnis über das Erbrecht. Sind mehrere Erbende vorhanden, wird das Nachlassgericht in der Regel einen Erbschein ausstellen,
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- Erbenhaftung
- Mit dem Erbfall gehen auf den Erben * auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. Der Erbe tritt also in die Schuldnerstellung des Erblassers ein. Ab Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsät
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- Ausschlagung einer Erbschaft
- Sind Sie Erbe * , aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Die Ausschlagung de
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- Annahme einer Erbschaft
- Sind Sie Erbe * – sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags – sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Es mag sein, dass Ihnen die ver