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- Natürliche Personen in Insolvenz
- Allgemeines zum Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen Bei natürlichen Personen unterscheidet der Gesetzgeber, ob sie unter das Regelinsolvenzverfahren oder das Verbraucherinsolvenz
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- Kapitalgebundene Unternehmen in Insolvenz
- Besonderheiten für kapitalgebundene Unternehmen als juristische Person (AG, GmbH, KGaA) Insolvenzgründe bei Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit
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- Testament
- Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie dafür rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehr
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- Vermächtnis
- Der Erblasser * kann einer Person Vermögensvorteile hinterlassen, ohne sie als Erben einzusetzen (sogenanntes Vermächtnis). Die Person, der ein Vermächtnis zugedacht wird, bezeichnet man als Vermächtn
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- Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags
- Verfügung von Todes wegen In einer Verfügung von Todes wegen (das heißt in einem Testament oder Erbvertrag) können Sie grundsätzlich völlig frei – abgesehen von bestimmten Einschränkungen der Testierf
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- Widerruf eines Erbvertrags
- In bestimmten Fällen können Sie sich als Vertragspartner * von den vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrags lösen. Es kommen unter anderem folgende Möglichkeiten in Betracht: Änderungsvorbehalt:
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- Auflage
- Der Erblasser kann dem Erben * oder einem Vermächtnisnehmer Verpflichtungen auferlegen (sogenannte Auflagen). Diese Auflagen begünstigen in der Regel keine andere Person. Falls durch eine Auflage eine
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- Erbvertrag
- Der Erbvertrag ist eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen, mit der Sie zu Lebzeiten verbindliche Regelungen für Ihren Tod treffen können. Er muss vor einem Notar oder einer Notarin bei gleichze
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- Amtliche Verwahrung von Testamenten
- Ein eigenhändiges Testament wird auf Verlangen des Testators * in besondere amtliche Verwahrung genommen. Für die besondere amtliche Verwahrung ist jedes Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig. Sie k
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- Der letzte Wille
- Um eine individuelle Erbfolge festzulegen, müssen Sie Ihren letzten Willen formulieren. Dies geschieht mit einer sogenannten "Verfügung von Todes wegen". Dies kann ein Testament oder ein Erbvertrag se