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- Wochenmarkt, Zulassung als Tageshändler beantragen
- Üblicherweise gibt es auf Wochenmärkten neben Dauerstandplätzen auch Tagesstandplätze. Informieren Sie sich frühzeitig bei der betreffenden Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die örtlichen Bestimmung
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- Zweitpass beantragen
- Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden. Ein Zweitpass ist generell sechs Jah
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- Sport- und Freizeitangebote, Nutzung beantragen (Stadt/Gemeinde)
- Außerhalb der schulischen Nutzung können Sportvereine und anderweitig organisierte Sportlerinnen und Sportler eigene Trainings-/Wettkampf- und Veranstaltungszeiten für öffentliche Sport- und Bäderanla
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- Vergnügungssteuer zahlen
- Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die die Städte und Gemeinden erheben können. Grundlage der Besteuerung ist der finanzielle Aufwand von Personen für den Besuch bestimmter Veranst
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- Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung durch das Standesamt
- Anerkennung der Vaterschaft nach §§ 1594 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft offiziell anzuerkennen. Für das Kind ist die
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- Sterberegister, Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister
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- Sterbeurkunde anfordern
- Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister
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- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Anzeige des Sterbefalls nach §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG) Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung fü
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- Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
- Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden. Weitere InformationenZuständige Stelle Gemei
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- Veranstaltungsfestsetzung beantragen
- Veranstaltung (z.B. Messe, Ausstellung, Markt, Volksfest), Festsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung beantragen Wer eine Veranstaltung im Sinne der §§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO) durchführen möcht