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  • Sterberegister, Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland durch ein deutsches Standesamt
    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Verwarnungsgeld bezahlen
    Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben. Sofern Sie den Betrag fristgemäß begleichen, zieht eine Verwarnung keine weiteren Folgen nach sich. Als geringfügige Ordnungswid
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Sterbeurkunde anfordern
    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Sterbefall beim Standesamt anzeigen
    Anzeige des Sterbefalls nach §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG) Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung fü
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
    Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden. Weitere InformationenZuständige Stelle Gemei
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Veranstaltungsfestsetzung beantragen
    Veranstaltung (z.B. Messe, Ausstellung, Markt, Volksfest), Festsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung beantragen Wer eine Veranstaltung im Sinne der §§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO) durchführen möcht
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung
    Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltun
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen
    Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren im Melderegister Übermittlungssperre Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit allgemeinen Wa
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
    Verordnung der Umlegung von Grundstücken nach §§ 45 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB) Das Umlegungsverfahren ist ein Grundstückstauschverfahren, in dem Grundstücke so aufgeteilt werden, dass nach Lage, For
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Straßenbaubeitrag zahlen
    Die Städte und Gemeinden können die Grundstückseigentümer * mittels eines Straßenbaubeitrags an den Kosten der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Gemeindestraßen beteiligen. Ob dies der Fal
    • Typ: Amt24 Dienstleistung