Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.
Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Verfahrensablauf
Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.
Erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)
Fristen
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)