Amt 24

Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.

Dazu gehören:

  • Wahl des Vorstands
  • Einigung über die Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

Verfahrensablauf

Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)

Fristen

Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
  • § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
  • § 97 AO – Vorlage von Urkunden

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)