Amt 24

Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden

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Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts an:

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.

Dazu gehören:

  • Wahl des Vorstands
  • Einigung über die Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

Verfahrensablauf

Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)

Fristen

Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
  • § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
  • § 97 AO – Vorlage von Urkunden

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 07.01.2025

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)