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- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur
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- Wechsel der Hauptwohnung anzeigen
- Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwo
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- Wochenmarkt, Zulassung als Händler beantragen
- Üblicherweise gibt es auf Wochenmärkten Dauerstandplätze und Tagesstandplätze. Informieren Sie sich frühzeitig bei der betreffenden Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die örtlichen Bestimmungen zur Z
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- Wochenmarkt, Zulassung als Tageshändler beantragen
- Üblicherweise gibt es auf Wochenmärkten neben Dauerstandplätzen auch Tagesstandplätze. Informieren Sie sich frühzeitig bei der betreffenden Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die örtlichen Bestimmung
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- Zweitpass beantragen
- Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden. Ein Zweitpass ist generell sechs Jah
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- Vergnügungssteuer erheben
- Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die die Städte und Gemeinden erheben können. Grundlage der Besteuerung ist der finanzielle Aufwand von Personen für den Besuch bestimmter Verans
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- Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung durch das Standesamt
- Anerkennung der Vaterschaft nach §§ 1594 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft offiziell anzuerkennen. Für das Kind ist die
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- Vorhaben in Sanierungsgebieten, Genehmigung beantragen
- Antrag auf Genehmigung von Baumaßnahmen in städtebaulichen Sanierungsgebieten nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Vorhaben einer Verä
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- Verwarnungsgeld bezahlen
- Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben. Sofern Sie den Betrag fristgemäß begleichen, zieht eine Verwarnung keine weiteren Folgen nach sich. Als geringfügige Ordnungswid
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- Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
- Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden. Weitere InformationenZuständige Stelle Gemei