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- Namensänderung erklären nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
- Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft
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- Gewerbezentralregister, Auszug beantragen
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen,
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- Straßenbaubeitrag zahlen
- Die Städte und Gemeinden können die Grundstückseigentümer * mittels eines Straßenbaubeitrags an den Kosten der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Gemeindestraßen beteiligen. Ob dies der Fal
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- Sperrzeit - Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Auf Antrag kann die Gewerbebehörde Ausnahmen von der Sperrzeit bewilligen, wenn entsprechende öffentliche Bedürfnisse oder besondere örtliche Verhältnisse bestehen. Um die Bevölkerung vor andauernder
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- Straußwirtschaft anzeigen
- Anzeige einer Straußenwirtschaft nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelwein
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- Gewerbe abmelden
- Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Wenn Sie beabsichtigen, die Rechtsform Ihres Gewerbes zu än
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- Meldebescheinigung beantragen
- Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die
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- Namensfestlegung mit der Heirat
- Bestimmung des Ehenamens nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch Die Eheleute können ihre bisherigen Familiennamen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Z
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- Gewerbe anmelden
- Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweig
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- Führungszeugnis beantragen
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckt