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- Finanzielle Förderungen für Bauherren
- Der Bund und der Freistaat Sachsen bieten für bestimmte Bauvorhaben Förderprogramme an, aus denen Sie Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen erhalten können, wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen. Denk
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- Gebäudeklassen und Sonderbauten
- Gebäude sind im Bauordnungsrecht in Gebäudeklassen eingeteilt. Mit diesen sind in erster Linie unterschiedliche Brandschutzanforderungen verbunden. Bei der Einordnung Ihres Bauvorhabens sind folgende
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- Genehmigung des Bauvorhabens
- Als Bauherr * sind Sie verpflichtet, alle beim Bau geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Technischen Baubestimmungen einzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie für Ihr Vorhaben eine
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- Passivhäuser
- Ein Passivhaus ist extrem sparsam im Energieverbrauch und schont somit den Geldbeutel seines Besitzers oder seiner Besitzerin. Es hat einen Heizwärmebedarf von maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratme
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- Erschließung
- Das Baugrundstück muss erschlossen sein. Nicht nur Feuerwehr und Müllabfuhr müssen heranfahren können, auch die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Energieversorgung müssen gewährleistet
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- Energieeffizientes Bauen
- Bauen und Umwelt Wer baut, greift in die Umwelt ein – zweifellos. Zwischen Bauen und Umwelt wird es immer zu Spannungsverhältnissen kommen. Durch umweltverträgliches Bauen kann die Beeinträchtigung de
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- Denkmalschutz
- Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen. Diese Aufgabe wird vom Freistaat Sachsen und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch von den Gemeinden und
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- Energieausweis
- Bauen und Umwelt Wer baut, greift in die Umwelt ein – zweifellos. Zwischen Bauen und Umwelt wird es immer zu Spannungsverhältnissen kommen. Durch umweltverträgliches Bauen kann die Beeinträchtigung de
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- Prüfsachverständige
- Diese Seite wird derzeit überarbeitet – d. Red Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern
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- Bauträger
- Wenn Sie sich Ihr Haus von einem Bauträger bauen lassen, so tritt dieser als Bauherr gegenüber Behörden und Firmen auf und trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauträger übernimmt alles, v