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- Bestattungspflicht, verantwortliche Angehörige
- In Deutschland besteht Bestattungspflicht, zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattfinden und eine Anzeige beim Standesamt erfolgen muss. Die nächsten Angehörigen der oder des
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- Rat und Hilfe für Trauernde
- Nicht nur Verwandte und Freunde, auch karitative Organisationen und Behörden geben Hilfe und leisten Unterstützung. Sollten Sie Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, auf Ihre Kirche oder Religionsg
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- Anzeige des Sterbefalls
- Der Tod muss durch eine Ärztin oder einen Arzt in einer Leichenschau festgestellt und beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Sie erhalten eine ärztliche Tode
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- Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer von DDR-Unrecht
- Opfer der SED-Diktatur zu würdigen und zu rehabilitieren, ist ein wichtiges Anliegen der Aufarbeitung deutscher Nachkriegsgeschichte. Ein Beispiel für Ausgleichsleistungen, die Opfern von SED-Unrecht
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- Versorgung von Impfgeschädigten
- Personen, die durch eine von einer zuständigen Landesbehörde empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erleiden, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion hinausgeht und einen darauf b
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- Versorgung von Zivildienstgeschädigten
- Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch eine Tätigkeit, einen Unfall, einen Angriff oder in sonstiger Weise eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhe
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- Versorgung von Soldatinnen und Soldaten
- Ehemalige und aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Ein A
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- Gesundheitsschäden – Entschädigung und Hilfe
- Wer – z. B. als Opfer einer Gewalttat – einen Gesundheitsschaden erleidet, kann in Deutschland auf die Solidarität der staatlichen Gemeinschaft vertrauen. Betroffene haben ein Recht auf Krankenbehandl
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- Versorgung Betroffener von Gewalttaten
- Wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung aufgrund einer vorsätzlichen körperlichen Gewalttat oder einer vorsätzlichen psychischen Gewalttat oder des Miterlebens einer Gewalttat oder des Auffindens ein
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- Versorgung von Kriegsgeschädigten
- Es ist immer noch möglich, dass Menschen durch die Auswirkungen der beiden Weltkriege gesundheitliche Schäden erleiden (z. B. im Zusammenhang mit Blindgängern). Lesen Sie auch Anträge SGB XIV-Kriegsop