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  • Unternehmensnachfolge
    Vorbereitung und Planung Finanzierung Rechtliche Gestaltung und steuerliche Aspekte Beratung, Service und finanzielle Unterstützung An- und Abmeldungen Linksammlung Unternehmensnachfolge Amt24-Informa
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Unternehmensinsolvenz im Ausland
    Sie haben Forderungen gegenüber einem insolventen Unternehmen im Ausland? Oder steht Ihr Unternehmen mit Sitz im Ausland vor der Insolvenz? Unterstützung und Beratung Sollten Sie oder Ihr Unternehmen
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Insolvenzverfahren, Inhalt und Ziel
    Schuldner und Gläubiger Solange Geschäfts- oder Privatkunden Leistungen, Waren oder andere Güter nicht bezahlt haben, sind sie vor dem Gesetz Schuldner * – sie schulden Dienstleistern, Lieferanten, He
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Regelinsolvenzverfahren
    Dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen: alle natürlichen Personen mit selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit alle natürlichen Personen mit ehemaliger selbst
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Insolvenz in Eigenverwaltung
    Unternehmen als juristische Person (zum Beispiel GmbH, AG), Gesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR oder Genossenschaft) sowie natürliche Personen mit laufender selbstständiger wirtschaftlicher Täti
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Gründe für die Insolvenz
    Mangelndes Controlling, unkorrekte Kostenrechnungen oder fehlende Unternehmensplanung sind äußerst riskant für ein Unternehmen. Doch nicht in jedem Fall ist Insolvenz eine Folge verfehlten Managements
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Natürliche Personen in Insolvenz
    Allgemeines zum Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen Bei natürlichen Personen unterscheidet der Gesetzgeber, ob sie unter das Regelinsolvenzverfahren oder das Verbraucherinsolvenz
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kapitalgebundene Unternehmen in Insolvenz
    Besonderheiten für kapitalgebundene Unternehmen als juristische Person (AG, GmbH, KGaA) Insolvenzgründe bei Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Testament
    Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie dafür rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehr
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Vermächtnis
    Der Erblasser * kann einer Person Vermögensvorteile hinterlassen, ohne sie als Erben einzusetzen (sogenanntes Vermächtnis). Die Person, der ein Vermächtnis zugedacht wird, bezeichnet man als Vermächtn
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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