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- Unternehmensnachfolge
- Vorbereitung und Planung Finanzierung Rechtliche Gestaltung und steuerliche Aspekte Beratung, Service und finanzielle Unterstützung An- und Abmeldungen Linksammlung Unternehmensnachfolge Amt24-Informa
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- Unternehmensinsolvenz im Ausland
- Sie haben Forderungen gegenüber einem insolventen Unternehmen im Ausland? Oder steht Ihr Unternehmen mit Sitz im Ausland vor der Insolvenz? Unterstützung und Beratung Sollten Sie oder Ihr Unternehmen
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- Insolvenzverfahren, Inhalt und Ziel
- Schuldner und Gläubiger Solange Geschäfts- oder Privatkunden Leistungen, Waren oder andere Güter nicht bezahlt haben, sind sie vor dem Gesetz Schuldner * – sie schulden Dienstleistern, Lieferanten, He
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- Regelinsolvenzverfahren
- Dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen: alle natürlichen Personen mit selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit alle natürlichen Personen mit ehemaliger selbst
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- Insolvenz in Eigenverwaltung
- Unternehmen als juristische Person (zum Beispiel GmbH, AG), Gesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR oder Genossenschaft) sowie natürliche Personen mit laufender selbstständiger wirtschaftlicher Täti
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- Gründe für die Insolvenz
- Mangelndes Controlling, unkorrekte Kostenrechnungen oder fehlende Unternehmensplanung sind äußerst riskant für ein Unternehmen. Doch nicht in jedem Fall ist Insolvenz eine Folge verfehlten Managements
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- Natürliche Personen in Insolvenz
- Allgemeines zum Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen Bei natürlichen Personen unterscheidet der Gesetzgeber, ob sie unter das Regelinsolvenzverfahren oder das Verbraucherinsolvenz
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- Kapitalgebundene Unternehmen in Insolvenz
- Besonderheiten für kapitalgebundene Unternehmen als juristische Person (AG, GmbH, KGaA) Insolvenzgründe bei Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit
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- Testament
- Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie dafür rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehr
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- Vermächtnis
- Der Erblasser * kann einer Person Vermögensvorteile hinterlassen, ohne sie als Erben einzusetzen (sogenanntes Vermächtnis). Die Person, der ein Vermächtnis zugedacht wird, bezeichnet man als Vermächtn