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- Lebensmittelverarbeitende Gewerbe
- Jedes sogenannte stehende Gewerbe (abgeleitet von einem festen Standort, im Gegensatz zum Reisegewerbe oder dem Marktverkehr) kann in Deutschland frei betrieben werden. Das gilt auch für Lebensmittel
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- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesundheitliche Anforderungen an Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Was sind Lebensmittel im Sinne des IfSG? Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis [.
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- Vermächtnis
- Der Erblasser * kann einer Person Vermögensvorteile hinterlassen, ohne sie als Erben einzusetzen (sogenanntes Vermächtnis). Die Person, der ein Vermächtnis zugedacht wird, bezeichnet man als Vermächtn
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- Testament
- Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie dafür rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehr
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- Auflage
- Der Erblasser kann dem Erben * oder einem Vermächtnisnehmer Verpflichtungen auferlegen (sogenannte Auflagen). Diese Auflagen begünstigen in der Regel keine andere Person. Falls durch eine Auflage eine
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- Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags
- Verfügung von Todes wegen In einer Verfügung von Todes wegen (das heißt in einem Testament oder Erbvertrag) können Sie grundsätzlich völlig frei – abgesehen von bestimmten Einschränkungen der Testierf
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- Zuzahlungen in der Krankenversicherung
- Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen in der Regel Zuzahlungen erbringen, wenn sie Heilbehandlungen beanspruchen. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit
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- Krankenversicherung für schwerbehinderte Menschen
- Schwerbehinderte Menschen, die nicht pflichtversichert sind, können freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehin
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- Zuzahlungen in der Rentenversicherung
- Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, haben zu den stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine Zuzahlung zu leisten. Unt
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- Renten
- Bei der Altersrente bestehen für Menschen mit einer Schwerbehinderung niedrigere Altersgrenzen. Diese liegen abhängig vom Geburtsjahrgang zwischen 63 und 65 Jahren (ohne Abschläge bei der Rentenhöhe)