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  • Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft
    Die Rentenversicherung rechnet Zeiten an, in denen Versicherte während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz nicht versicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig waren und somit k
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Zeiten für die Rentenversicherung
    Für die Dauer des Mutterschutzes zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung, diese Zeit wird dennoch für Ihre Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt. Während der Erziehung von Kindern werden I
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Nach der Geburt
    Jede Geburt muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Das Verfahren zur Anzeige einer Geburt hängt von dem Ort ab, den Sie für die Entbindung gewählt haben. Unterschied
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kindertagesbetreuung
    Wenn Ihr Baby sechs Monate alt geworden ist, können Sie es einer Kinderkrippe anvertrauen. Im Ausnahmefall ist das schon nach Ablauf des Mutterschutzes möglich; einzelne Einrichtungen verfügen über di
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Elternzeit und Elterngeld
    Die Bestimmungen zur sogenannten Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Bis Ihr Kind drei Jahre alt ist, können Sie sich demnach entweder unbeza
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Linksammlung Schwangerschaft und Geburt
    Allgemeine Informationen Mutterschutz und Elternzeit Beratungsangebote für Schwangere, Hilfe in Notlagen Glücklose Schwangerschaften, Sorgenkinder, Trauerhilfe Alleinerziehend Informationen für Väter
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Steuererleichterungen
    Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Beihilfen während der Schwangerschaft
    Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören das Mutterschaftsgeld (unterschieden nach gesetzlich Versicherten und nicht gesetzlich Versicherten) sowie der Mutterschutzlohn
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Beihilfen nach der Geburt
    Nach der Geburt haben Familien und Alleinerziehende Anspruch auf vielfältige, allgemeine Leistungen. Dazu zählen Hebammenhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld und anderes mehr. Daneben s
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Finanzielle Hilfen (Geburt)
    In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Hilfen und sonstigen Unterstützungen, die der Bund, der Freistaat Sachsen sowie Wohlfahrtseinrichtungen gewähren, gegliedert in die
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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