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- Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft
- Die Rentenversicherung rechnet Zeiten an, in denen Versicherte während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz nicht versicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig waren und somit k
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- Zeiten für die Rentenversicherung
- Für die Dauer des Mutterschutzes zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung, diese Zeit wird dennoch für Ihre Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt. Während der Erziehung von Kindern werden I
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- Nach der Geburt
- Jede Geburt muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Das Verfahren zur Anzeige einer Geburt hängt von dem Ort ab, den Sie für die Entbindung gewählt haben. Unterschied
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- Kindertagesbetreuung
- Wenn Ihr Baby sechs Monate alt geworden ist, können Sie es einer Kinderkrippe anvertrauen. Im Ausnahmefall ist das schon nach Ablauf des Mutterschutzes möglich; einzelne Einrichtungen verfügen über di
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- Elternzeit und Elterngeld
- Die Bestimmungen zur sogenannten Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Bis Ihr Kind drei Jahre alt ist, können Sie sich demnach entweder unbeza
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- Linksammlung Schwangerschaft und Geburt
- Allgemeine Informationen Mutterschutz und Elternzeit Beratungsangebote für Schwangere, Hilfe in Notlagen Glücklose Schwangerschaften, Sorgenkinder, Trauerhilfe Alleinerziehend Informationen für Väter
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- Steuererleichterungen
- Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise
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- Beihilfen während der Schwangerschaft
- Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören das Mutterschaftsgeld (unterschieden nach gesetzlich Versicherten und nicht gesetzlich Versicherten) sowie der Mutterschutzlohn
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- Beihilfen nach der Geburt
- Nach der Geburt haben Familien und Alleinerziehende Anspruch auf vielfältige, allgemeine Leistungen. Dazu zählen Hebammenhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld und anderes mehr. Daneben s
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- Finanzielle Hilfen (Geburt)
- In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Hilfen und sonstigen Unterstützungen, die der Bund, der Freistaat Sachsen sowie Wohlfahrtseinrichtungen gewähren, gegliedert in die