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  • Kinderbetreuung, Eltern zahlen mit
    Für die Betreuung Ihres Kindes in der Kinderkrippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Kindertagespflege leisten auch Sie einen finanziellen Beitrag. Die tatsächlichen Kosten sind damit aber nur zu
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kinderkrippe für die Kleinsten
    Bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege. In vielen Orten können die E
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kindergarten für Drei- bis Sechsjährige
    Bereits mit der Vollendung des ersten Lebensjahres hat ein Kind bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Die pädagogische Arbeit in den Tag
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kinderbetreuung
    Zentrale Ziele der Kindertagesbetreuung sind neben der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Sicherstellung einer qualitativ-hochwertigen frühkindlichen Bildung und Erziehung. Der F
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Teilzeitarbeit in der Elternzeit
    Alternativ zur "Pause vom Beruf" können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in der Elternzeit Ihre Arbeitszeit verringern und / oder mit dem Arbeitgeber * familienfreundliche Arbeitszeiten festleg
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Bis zur vierten Klasse in den Hort
    Der Schulanfang ist das Tor zu einem wichtigen Lebensabschnitt – für Kinder wie Eltern. Mit dem Stolz auf ihre kleinen "Großen" werden Sie die Sorge verbinden, ob Ihre Kinder auch außerhalb der Unterr
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Elternzeit, Zeit für Kinder
    Wer hat Anspruch auf Elternzeit? Elternzeit steht Ihnen zu, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis. Sie betreuen ein Kind, das mit Ihnen im selben Haush
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kinder und Beruf
    Elternzeit und Elterngeld Kinderbetreuung Rückkehr in die Arbeitswelt Linksammlung Familie, Kinder und Beruf Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.10.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Elternzeit und Elterngeld
    Die Bestimmungen zur sogenannten Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Bis Ihr Kind drei Jahre alt ist, können Sie sich demnach entweder unbeza
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Verlobung
    Von einer Verlobung spricht man, wenn sich zwei Menschen beiderseitig und ernsthaft versprechen, einander zu heiraten. Wie sie das tun, bleibt ihnen überlassen. Auf die Einhaltung bestimmter äußerer F
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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