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- Kosten des Verfahrens (Privatrecht)
- Für das gerichtliche Verfahren und gegebenenfalls für die Zwangsvollstreckung entstehen gesetzlich geregelte Kosten (Gebühren und Auslagen des Gerichts beziehungsweise des Gerichtsvollziehers * ). Sie
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- Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
- Für zivilrechtliche Streitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Bezug, vor allem für den Streit zwischen Arbeitgebern * und Arbeitnehmern, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten vorgesehen. Diese Gericht
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- Private Rechtsstreitigkeiten
- Unter private Rechtsstreitigkeiten fällt beispielsweise der Streit zwischen Nachbarn * , Mietern und Vermietern oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch nich
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- Widerspruch oder Einspruch erheben
- Gegen einen Verwaltungsakt der Behörde können Sie Widerspruch beziehungsweise Einspruch einlegen. Grundsätzlich wird Ihnen bereits mit dem Erhalt des behördlichen Bescheids durch eine Rechtsbehelfsbel
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- Vorläufiger Rechtsschutz (öffentliches Recht)
- Ein Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten kann mitunter mehrere Jahre dauern. Besteht die Gefahr, dass Bürgern oder Bürgerinnen durch den Vollzug von Verwaltungsakten oder durch
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- Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten
- Die Verwaltungsgerichte sind unabhängige staatliche Gerichte. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, soweit die Streitigkeiten nicht durch Gesetz a
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- Rechtsweg zu den Sozialgerichten
- Die Sozialgerichte entscheiden in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern * und Trägern von Sozialleistungen, zum Beispiel: Leistungen der Sozialversicherung Leistungen der Arbeitslosenversicherung Leis
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- Rechtsweg zu den Finanzgerichten
- Gegen Bescheide der Finanzverwaltung kann, nachdem ein Einspruch erfolglos war, das Sächsische Finanzgericht mit Sitz in Leipzig angerufen werden. Dieses entscheidet in Steuersachen sowie in Zoll- und
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- Kosten des Verfahrens (öffentliches Recht)
- Für die Verfahren vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten werden Kosten erhoben. Die Verfahrensgebühr fällt bereits an, wenn Sie die Klageschrift einreichen oder die entsprechende Erklärung zu Protok
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- Alternative Streitbeilegung
- Konflikte sind ein alltäglicher Bestandteil im Privaten wie auch im Wirtschaftsleben. Viele Auseinandersetzungen landen letztendlich vor Gericht. Das kostet Zeit und Geld und führt nicht selten zu kei