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- Versorgung von Soldatinnen und Soldaten
- Ehemalige und aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Ein A
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- Gesundheitsschäden – Entschädigung und Hilfe
- Wer – z. B. als Opfer einer Gewalttat – einen Gesundheitsschaden erleidet, kann in Deutschland auf die Solidarität der staatlichen Gemeinschaft vertrauen. Betroffene haben ein Recht auf Krankenbehandl
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- Versorgung Betroffener von Gewalttaten
- Wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung aufgrund einer vorsätzlichen körperlichen Gewalttat oder einer vorsätzlichen psychischen Gewalttat oder des Miterlebens einer Gewalttat oder des Auffindens ein
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- Versorgung von Kriegsgeschädigten
- Es ist immer noch möglich, dass Menschen durch die Auswirkungen der beiden Weltkriege gesundheitliche Schäden erleiden (z. B. im Zusammenhang mit Blindgängern). Lesen Sie auch Anträge SGB XIV-Kriegsop
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- Opferhilfe
- Wer – z. B. als Opfer* einer Gewalttat – einen Gesundheitsschaden erleidet, kann in Deutschland auf die Solidarität der staatlichen Gemeinschaft vertrauen. Betroffene haben ein Recht auf Krankenbehand
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- Vergiftung (0361 730 730)
- Vergiftungen sind spezielle Notfälle, bei denen Sie sofort handeln müssen. Bei der Ersten Hilfe sind einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich für jeden Notfall gilt: Bewahren Sie Ruhe und gera
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- Verbraucher-Telefon (0900 179 7777)
- Bei der Verbraucherzentrale Sachsen können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren unter Tel. 0341 6962929. Zudem haben Sie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 16 U
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- Technischer Notdienst
- Achtung! Bei Bränden und schweren Havarien alarmieren Sie die Feuerwehr unter Notruf 112. Handelt es sich um leichtere "Notfälle", wie eine tropfende Wasserleitung, eine kaputte Waschmaschine oder ein
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- Verkehrsunfall (110, 112), Auto-Panne
- Verkehrsunfall Wichtig: Bei Unfällen, die sich soeben ereignet haben, alarmieren Sie die Polizei unter Notruf 110. Gibt es Verletzte, leisten Sie immer zuerst Erste Hilfe und rufen dann den Rettungsdi
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- Checkliste: Vergiftung. Was tun?
- Achtung! Bei schweren, lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit oder Atemnot rufen Sie den Rettungsdienst / Notarzt über die Notrufnummer: 112 Bei leichteren Vergiftungen verständigen Sie den