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- Friedhofs- und Grabwahl
- Friedhofswahl In Deutschland besteht Friedhofszwang. Bestattungen sind deshalb grundsätzlich nur auf öffentlichen, kirchlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet. Bestattungsplätze in Sachsen
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- Checkliste Bestattung
- Die würdevolle Begleitung Verstorbener auf Ihrem letzten Weg bedarf einer Vielzahl von Vorbereitungen, die den Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer viel abverlangen. Was zu tun ist, was Sie b
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- Sterbefall
- Anzeige des Sterbefalls Einsargung und Beförderung Bestattung Friedhofs- und Grabwahl Organ- und Gewebespende sowie Körperspende Checkliste Bestattung Linksammlung Sterbefall Amt24-Informationen Freig
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- Ausstellung der Todesbescheinigung
- Veranlassung der Leichenschau Ist eine Person verstorben, muss die verantwortliche angehörige Person sofort den behandelnden Hausarzt * oder sollten dieser verhindert sein, den nächsten erreichbaren A
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- Bestattungspflicht, verantwortliche Angehörige
- In Deutschland besteht Bestattungspflicht, zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattfinden und eine Anzeige beim Standesamt erfolgen muss. Die nächsten Angehörigen der oder des
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- Rat und Hilfe für Trauernde
- Nicht nur Verwandte und Freunde, auch karitative Organisationen und Behörden geben Hilfe und leisten Unterstützung. Sollten Sie Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, auf Ihre Kirche oder Religionsg
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- Anzeige des Sterbefalls
- Der Tod muss durch eine Ärztin oder einen Arzt in einer Leichenschau festgestellt und beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Sie erhalten eine ärztliche Tode
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- Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer von DDR-Unrecht
- Opfer der SED-Diktatur zu würdigen und zu rehabilitieren, ist ein wichtiges Anliegen der Aufarbeitung deutscher Nachkriegsgeschichte. Ein Beispiel für Ausgleichsleistungen, die Opfern von SED-Unrecht
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- Versorgung von Impfgeschädigten
- Personen, die durch eine von einer zuständigen Landesbehörde empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erleiden, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion hinausgeht und einen darauf b
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- Versorgung von Zivildienstgeschädigten
- Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch eine Tätigkeit, einen Unfall, einen Angriff oder in sonstiger Weise eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhe