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- Erben und Vererben
- Erbfolge Der letzte Wille (Verfügungen von Todes wegen) Erbfall Finanzielle Hilfen Steuerliche Aspekte Linksammlung Erben und Vererben Hinweis: Amt24 kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. H
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- Legalisation
- Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden, damit di
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- Apostille (Haager Apostille)
- Damit eine im Inland ausgestellte öffentliche Urkunde auch durch eine ausländische Behörde anerkannt werden kann, wurde für den internationalen Rechtsverkehr die Möglichkeit eines gesonderten Beglaubi
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- Recht und Gesellschaft
- Erben und Vererben Rechtswege und Klagearten Verbraucherinsolvenz Vereine Wahlen Waren und Dienstleistungen Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 26.10.2022
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- Organspende/Gewebespende, Körperspende
- Organspende und Gewebespende Rechtsgrundlagen Körperspende Organspende und Gewebespende In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Voraussetzung für die Organentnahme bei einer verstorbenen Person i
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- Amtliche Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Wenn Sie bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle aufgrund einer Rechtsvorschrift ein unterzeichnetes Dokument vorlegen müssen, müssen Sie Ihre Unterschri
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- Bestattung von Fehl- und Totgeborenen
- Fehlgeburt Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn das Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm tot zur Welt kommt. Fehlgeburten gelten bestattungsrechtlich nicht als Leichen und müssen nicht bestatt
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- Linksammlung Sterbefall
- Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. Der Verband bietet auf seiner Internetseite unter anderem eine Datenbank mit Adressen von Bestattungsunternehmen an. Initiative REGENBOGEN "Glücklose Schwangers
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- Bestattung
- Bestattungsplätze und Bestattungsarten Vom Gesetz definierte Bestattungsplätze sind in Sachsen die Gemeindefriedhöfe, Friedhöfe der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Grabstätten in Kirchen, An
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- Einsargung und Beförderung
- Einsargung Nach Abschluss der Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung durch eine Ärztin oder einen Arzt hat die verantwortliche angehörige Person zu veranlassen, dass die Leiche unverzügli