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- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen. Durch Ihren alten Namen hat Ihr Ausweis
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
- Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung). Tipp: Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, um ihn bei der Ummeldung in Ih
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jen
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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden. Sollten Sie auch weit
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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen
- In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie persönlich beantragen. Hinweis zur zuständigen Stelle Die Zuständige Stelle fü
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- Meldebescheinigung beantragen
- Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. In der Regel bein
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- Sperrzeit - Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Auf Antrag kann die Gewerbebehörde Ausnahmen von der Sperrzeit bewilligen, wenn entsprechende öffentliche Bedürfnisse oder besondere örtliche Verhältnisse bestehen. Um die Bevölkerung vor andauernder
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- Beherbergungssteuer
- Die sächsischen Städte und Gemeinden können auf der Grundlage einer kommunalen Satzung eine Steuer auf Übernachtungsleistungen, die sogenannte Beherbergungssteuer oder Übernachtungssteuer erheben. Geg
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- Lärmbelästigung anzeigen
- Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter * beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarsch
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- Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister) Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuc

