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- Aufenthaltsrecht in Deutschland
- innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die jeweilige Wohnung bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als drei
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- Arbeiten in Deutschland
- beziehen. Dann müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Wohnungsbezug bei der örtlichen Gemeinde anmelden. Staatsgehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
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- Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit anmelden
- Wenn Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihrers Tätigkeit Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltu
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- Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
- Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden. Weitere InformationenZuständige Stelle Gemei