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- Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
- Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen g
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- Wahlschein beantragen
- Wenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis
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- Geburtsurkunde anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen, enhält Angab
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- Grundsteuer zahlen
- Für Grundbesitz müssen Sie an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zahlen. Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz unterliegt dabei der Grundsteuer A, diese wird bis einschließlich 2024 von dem Nut
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- Eheregister, Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Trauung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (Nachbeurkundung). Eine Pflicht zur Nac
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- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Eine solche belegungsgebundene Wohnung, wurde mit Steuermitteln subventioniert. Mit der Erteilung des Wohnbe
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- Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt
- Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeigepflicht g
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- Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen
- Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und er
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- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Anzeige des Sterbefalls nach §§ 28 Personenstandsgesetz (PStG) Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für di
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- Namensgebung bei Geburt bestimmen
- Vorname Den Vornamen Ihres Kindes können Sie weitestgehend in eigener Verantwortung bestimmen. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, steht ihnen das Recht zur Bestimmung des Vornamens gemeinsam zu.