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- Lärmbelästigung anzeigen
- Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter * beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarsch
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- Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister) Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuc
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- Erdbestattung
- Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille der oder des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille d
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- Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
- Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft
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- Straßenbaubeitrag zahlen
- Die Städte und Gemeinden können die Grundstückseigentümer * mittels eines Straßenbaubeitrags an den Kosten der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Gemeindestraßen beteiligen. Ob dies der Fal
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- Namensfestlegung mit der Heirat
- Bestimmung des Ehenamens nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch Die Eheleute können ihre bisherigen Familiennamen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Z
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- Eheschließung beim Standesamt anmelden
- Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Sta
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- Buchführungshelfer, Gewerbe anmelden
- Ausübung eines Gewerbes als Buchführungshelfer * unter Hinweis auf die erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setze
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- Namensänderung des Hundehalters mitteilen
- Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. Weitere InformationenEingabeaufforderung zur Ortsauswahl Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes
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- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen. Durch Ihren alten Namen hat Ihr Ausweis

