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- Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
- Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per
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- Sich als Wahlhelfer melden
- Am Wahltag werden Wahlhelfer * als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise: Überprüfun
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- Sondernutzung im Bereich Bau beantragen oder verlängern
- Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung der Sondernutzung nach § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §§ 18 f. Sächsisches Straßengesetz (Aufstellen von Absperrungen, Baugerüsten, Baustelleneinrichtung
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- Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
- Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder en
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- Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen
- Wenn Sie geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigen oder stark zurückschneiden wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, ri
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- Zweitwohnung anmelden
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, gilt d
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- Fundsachen abgeben
- Fundsachen werden von der Fundbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises entgegengenommen. Finderrechte Sowohl Finderlohn- als auch Aufwendungsersatzansprüche sind zivilrechtliche Angelegen
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- Fundsachen abholen
- Fundsachen müssen in der Regel persönlich bei der Fundbehörde abgeholt werden. Sie können sich jedoch auch durch eine mit Vollmacht ausgewiesene Person vertreten lassen. Die Fundsache wird Ihnen gegen
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- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen. Bei einer Fundsache mit ein
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- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
- Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen

