Suchergebnisse
Ihre Suche nach * lieferte 108 Ergebnisse.
-
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde
-
- Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen
- Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen. Weitere Informationen Unter Anleitung einer Fachkraft der Ado
-
- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)
- Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Bundestagswahl aufgerufen, auch wenn Sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland
-
- Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung durch das Standesamt
- Anerkennung der Vaterschaft nach §§ 1594 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft offiziell anzuerkennen. Für das Kind ist die
-
- Sterberegister, Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister
-
- Vorhaben in Sanierungsgebieten, Genehmigung beantragen
- In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen bestimmte Vorhaben, wie zum Beispiel die Veräußerung eines Grundstücks, der schriftlichen Genehmigung der G
-
- Leitungsauskunft (Schachtschein)
- Wenn Sie beabsichtigen, Erdarbeiten durchzuführen, müssen Sie sich zuvor darüber informieren, ob und in welcher Tiefe Versorgungsleitungen (zum Beispiel Elektroenergie, Fernwärme, Telefon, Gas und Was
-
- Verwarnungsgeld bezahlen
- Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben. Sofern Sie den Betrag fristgemäß begleichen, zieht eine Verwarnung keine weiteren Folgen nach sich. Als geringfügige Ordnungswid
-
- Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
- Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per
-
- Sich als Wahlhelfer melden
- Am Wahltag werden Wahlhelfer * als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise: Überprüfun

