Amt 24

Hortplatz (für schulpflichtige Kinder mit Vollendung der vierten Klasse), Kündigung erforderlich

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Weiterführende Informationen

Die schriftliche Kündigung muss bei der Einrichtungsleitung erfolgen.

Zuständige Stelle

Horteinrichtungen Stadt Falkenstein/Vogtl.

Voraussetzungen

Bestehender Betreuungsvertrag

Erforderliche Unterlagen

Kündigungsformular

Fristen

Das Benutzungsverhältnis endet mit Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Monats.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Elternbeitragssatzung für Kindereinrichtungen der Stadt Falkenstein/Vogtl.

Freigabevermerk

13.10.2021