Hortplatz (für schulpflichtige Kinder mit Vollendung der vierten Klasse), Kündigung erforderlich
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Weiterführende Informationen
Die schriftliche Kündigung muss bei der Einrichtungsleitung erfolgen.
Zuständige Stelle
Horteinrichtungen Stadt Falkenstein/Vogtl.
Voraussetzungen
Bestehender Betreuungsvertrag
Erforderliche Unterlagen
Kündigungsformular
Fristen
Das Benutzungsverhältnis endet mit Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Monats.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Elternbeitragssatzung für Kindereinrichtungen der Stadt Falkenstein/Vogtl.
Freigabevermerk
13.10.2021