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- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis * geführt. Wahlberechtigte, die dort zu einem bestimmten Stichtag (42. Tag vor der Wahl) mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amt
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug innerhalb von drei Monaten vor der Kommunalwahl / Stimmabgabe am früheren Wohnort Sie sind bereits weg- oder umgezogen oder planen kurz vor der Wahl weg-
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- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen
- Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung legt vor der Wahl für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten an. Eingetragen sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 42. Tag vor der
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)
- Als wahlberechtigter EU-Bürger werden Sie nur auf Antrag in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen. Sollte dies schon zur Wahl vom 13.06.1999 oder zu einer späteren Europawah
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- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen
- Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das siebente Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes K
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug vor der Wahl / Stimmabgabe am früheren Wohnort Die nachstehend beschriebene Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug bezieht sich auf die Wahlen zum
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- Ehrenamtskarte beantragen
- Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergüns
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- Beherbergungssteuer
- Die sächsischen Städte und Gemeinden können auf der Grundlage einer kommunalen Satzung eine Steuer auf Übernachtungsleistungen, die sogenannte Beherbergungssteuer oder Übernachtungssteuer erheben. Geg
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- Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
- Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder en