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  • Lagerfeuer beantragen
    Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) be
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Lebenspartnerschaftsregister, Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
    Antrag auf (Nach-)Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister nach § 35 Personenstandsgesetz / PStG, Begründung von Lebenspartner­schaften im Ausland H
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
    Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Feuerbestattung
    Hat die verstorbene Person die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, lehnte sie diese ab, so ist die Einäscherung unzulässig. Fehlt eine letztwillige Anordnung zur
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Beherbergungssteuer
    Die sächsischen Städte und Gemeinden können auf der Grundlage einer kommunalen Satzung eine Steuer auf Übernachtungsleistungen, die sogenannte Beherbergungssteuer oder Übernachtungssteuer erheben. Geg
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder en
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Eheregister, Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt
    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Trauung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (Nachbeurkundung). Eine Pflicht zur Nac
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Abmeldung bei der Meldebehörde
    Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen
    Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen. Weitere Informationen Unter Anleitung einer Fachkraft der Ado
    • Typ: Amt24 Dienstleistung

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