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- Insolvenz-Abschluss
- Schlussverteilung Nach der Schlussverteilung, also wenn die Masse verwertet und verteilt ist, hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Mit dem Schlus
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- Sanierung durch Insolvenzplan
- Ein wesentlicher Kernpunkt des deutschen Insolvenzrechts ist der Insolvenzplan. Dieser gibt den Beteiligten die Möglichkeit, eine Unternehmensinsolvenz flexibel und wirtschaftlich effektiv abzuwickeln
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- Verwertung durch Verkauf oder Liquidation
- Das Insolvenzverfahren erfasst mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände das gesamte Vermögen, das dem schuldnerischen Unternehmen bei Verfahrenseröffnung gehört und das es im Verlauf des Verfahrens e
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- Insolvenz-Ablauf
- Welche Phasen durchläuft ein Insolvenzverfahren? Wir geben Ihnen hier, stark verallgemeinert, die Grundzüge wieder. Das typische Verfahren gibt es nicht – der Verlauf hängt von der Rechtsform ab, und
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- Insolvenzverwaltung
- Amtliches Organ in unabhängiger Stellung Insolvenzverwalter * nehmen eine zentrale Position ein: Während des gesamten Verfahrens haben grundsätzlich nur sie die vollständige Verwaltungs- und Verfügung
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- Insolvenz-Abweisung
- Liegt kein Insolvenzgrund vor, dann weist das Gericht den Antrag zurück. Reicht das Vermögen des schuldnerischen Unternehmens nicht aus, die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, lehnt das Geric
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- Erste Sicherungsmaßnahmen
- Erste Sicherungsmaßnahmen und vorläufige Insolvenzverwaltung Die Prüfung bei Gericht, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, braucht einige Zeit. Damit den Gläubigern * in der Zwischenzeit ke
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- Insolvenz-Eröffnung
- Sieht das Insolvenzgericht die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren als gegeben an, beschließt es die Eröffnung des Verfahrens. Der Beschluss hat unter anderem zum Inhalt: Bestellung eines Insol
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- Rat und Hilfe bei wirtschaftlichen Engpässen
- Kein Unternehmen ist vor wirtschaftlichen Engpässen sicher. Oft reicht eine finanzielle Überbrückung, um wieder in sicheres Fahrwasser zu geraten. Wenn ein Unternehmen nicht aus eigener Kraft in der L
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- Insolvenz einleiten
- Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Neben der schriftlichen Antragstellung ist auch eine Übermittlung des Antrages durch elektronische Post möglich, sofern diese mit einer qualifizier