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- Zulassung zum Studium
- Wenn Sie als Studienbewerber * aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsan
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- Wechsel von Studiengang und Studienort
- Fassen Sie einen Wechsel der Fachrichtung oder des Studienortes ins Auge? Das ist nicht in jedem Fall möglich. So könnte etwa die Zulassung für den gewählten Studiengang beschränkt sein. Sollten Sie e
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- Gesundheit und Soziales
- Sie erwarten als Studentin oder Student ein Kind? Studium und Familiengründung sind durchaus miteinander vereinbar. Im Vorfeld müssen die jungen Eltern jedoch – auch im Hinblick auf das Studium – eini
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- Studieren mit Handicap
- Die Hochschulen im Freistaat Sachsen bieten auf ihren Websites erste Informations- und Beratungsangebote für beeinträchtigte Studierende und Studierende mit chronischen Erkrankungen an: Universität Le
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- Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung
- Sozialversicherung Die Erwerbstätigkeit "Studierender" ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Sozialversi
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- Beendigung des Studiums, Exmatrikulation
- Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Fällen kommt es aber auch zur Zwangse
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- Studienvoraussetzungen
- Ihre Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule mit Sitz in Sachsen oder der Berufsakademie Sachsen weisen Sie in der Regel durch einen entsprechenden Schulabschluss nach (Beispiel: Abitur), in
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- Beginn, Verlauf, Ende des Studiums
- Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung: die sogenannte "Hochschulzugangsberechtigung". Dazu zählen Schulabschlüsse wie das Abitur oder die Fachho
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- Wechsel Studiengang (ausländische Studierende)
- Bürger der Europäischen Union Als ausländischer Studierender / ausländische Studierende aus einem Staat der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) hat ein Wechsel des Stud
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- Unterbrechung des Studiums und Beurlaubung
- Sollten wichtige Gründe Sie an der Weiterführung Ihres Studiums hindern, können Sie dieses für begrenzte Zeit unterbrechen. Dazu müssen Sie beim zuständigen Immatrikulationsamt eine Beurlaubung beantr